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Bundeswehr Doping Arztbesuch SÜ

Dies ist eine Diskussion zu Bundeswehr Doping Arztbesuch SÜ innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 08.04.2010, 18:14
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Bundeswehr Doping Arztbesuch SÜ

Folgendes mögliches Szenario.

Ein Soldat erlebt eine Hausdurchsuchung weil ihm nachgewiesen wird bei einer Person Doping gekauft zu haben. Die Polizei und Staatsanwaltschaft erstattet Anzeige bzgl. Verkauf und Einfuhr von Arzneimitteln gegen den Soldaten.

Doping(anabole Steroide) Besitz ist legal. Weitergabe verboten.

Der Soldat gibt bei der Aussage zu für den Eigenkonsum diese Dinge bestellt zu haben. Daraufhin wird das Verfahren eingestellt weil die gefundene Menge ganz ganz gering ist und kein Hinweis auf Weitergabe besteht.

2 Jahre nach der Einstellung wird aufgrund angeforderter neuer Sicherheitsüberprüfung durch den militärischen Abschirmdienst eine S Ü2 Sicherheitsüberprüfung 2 beanragt um diese zu verlängern.

Bei diesem Gespräch gibt der Soldat an niemals Doping betrieben zu haben da es gegen § 17 abs 4 Soldatengesetz: pflicht zur gesunderhaltung verstößt. 4 jahre nach dem Fall wird aufgrund der Akteneinsicht durch den MAD diese kleine Unstimmigkeit aufgedeckt. Das ist jetzt ein Problem!?

In einem neuen Gespräch gibt der Soldat zu damals kleine Mengen zu Testzwecken benutzt zu haben und jetzt nicht mehr.

Dann legt der MAD dem Soldat ein Schreiben vor bzgl ärztlicher Untersuchung, Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und Einsicht in die Gesundheitsakte des Soldaten. Das soll der Soldat unterschrieben um somit nochmal zu bestätigen nichts mit Doping zu tun zu haben und zum Arzt gehen einen Dopingtest machen. Blut und oder Urin !?!?!?

Der Soldat hat das Schriftstück nicht unterzeichnet und um Bedenkzeit gebeten.

Doping ist lange nachweisbar.


Ich glaube es kann keinen den Soldaten zwingen zu unterschreiben!?und diese Untersuchung zu machen.

Was ist mit folgenden Fragen:

1. Wenn der Soldat nicht unterschreibt, wird dann aufgrund dringendem Verdacht eine ärztliche Untersuchung befohlen??? oder kann man dies nicht machen auf solch einer Grundlage? Es geht ja nicht um Drogen oder Betäubungsmittel!


2. Wenn der Soldat unterschreibt und ihm eine aktuelle Einnahme von Doping nachgewiesen wird, was wird daraus folgen?bzgl. der Ü2. und Übernahme zum Berufssoldaten etc?


Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 12:59
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AW: Bundeswehr Doping Arztbesuch SÜ

Zitat:
Zitat von Adler59
Was ist mit folgenden Fragen:

1. Wenn der Soldat nicht unterschreibt, wird dann aufgrund dringendem Verdacht eine ärztliche Untersuchung befohlen??? oder kann man dies nicht machen auf solch einer Grundlage? Es geht ja nicht um Drogen oder Betäubungsmittel!
Er muss nicht unterschreiben und der MAD ihn nicht nehmen.


Zitat:
2. Wenn der Soldat unterschreibt und ihm eine aktuelle Einnahme von Doping nachgewiesen wird, was wird daraus folgen?bzgl. der Ü2. und Übernahme zum Berufssoldaten etc?
Dann war's das mit dem MAD.

So zumindest meine unmaßgebliche Meinung.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 14:21
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AW: Bundeswehr Doping Arztbesuch SÜ

Hallo...eine kleinigkeit ist hier noch unklar anscheinend...


er möchte nicht zum mad...sondern der mad behandelt seinen fall...

er ist seit 8 jahren bundeswehrsoldat und will berufssoldat werden...der mad prüft das nur weil er manchmal in einer sichherheitsrelevanten Tätigkeit verwendet wird...
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