Dies ist eine Diskussion zu BtmG-Verstoß als Bamter DRINGEND innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| BtmG-Verstoß als Bamter DRINGEND Nehmen wir an in der Wohnung eines Beamten (kein Polizeibeamter) wird eine geringe Menge Marihuana gefunden (ca. 2,5 g) und eine Digitalwaage mit 2-3 leeren Tütchen, aufgrund eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, welches durch eine Zeugenaussage zustande kam. Der Beamte hatte, als er noch nicht im Öffentlichen Dienst stand, schon einmal eine Hausdurchsuchung gehabt und damals wurde auch eine geringe Menge Marihuana gefunden, das Verfahren damals eingestellt. Welche Folgen kann dies denn mit sich führen?? Wie wahrscheinlich ist es, dass der Beamte seinen Beamtenstatus verliert da bei der ersten Hausdurchsuchung ( als dieser noch kein Beamter war) von der Staatsanwaltschaft gesagt wurde, dass man bei einem nochmaliger Verstoß mit Strafverfolgung zu rechnen hätte?? |
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| AW: BtmG-Verstoß als Bamter DRINGEND Ich will mal versuchen Deine Frage zu beantworten, aber ich beziehe mich ausschließlich auf das Beamtenrecht, das Strafrechtliche überlasse ich anderen ! Wichtig wäre vor allen Dingen, welchen Status der Beamte hat. ( z.A. , auf Probe oder Lebenszeit ). Auf Grund der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachtes BTM wird im Rahmen der Mitteilungen in Strafsachen ( MISTRA ) der Dienstherr des Beamten informiert. Dieser prüft nun seinerseits den disziplinarischen Überhang. Ich gehe davon aus, dass der Dienstherr in Deinem Beispielfall diesen Überhang erkennen wird. ( Außerdienstlicher Pflichtverstoß, Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht, Achtungswahrung des öffentlichen Dienstes u.a. ) Beim Beamten zur Anstellung könnte dieses ausreichen um eine Nichteignung für den öffentlichen Dienst zu begründen und damit könnte eine Übernahme in ein anderes Beamtenverhältnis ausgeschlossen sein. Beim Beamten auf Probe sieht die Sache etwas anders aus. Hier hängt vieles vom Umfang der strafrechtlichen Ermittlungen ab und dem damit verbundenen disziplinaren Überhang. Würde ein Beamter auf Lebenszeit bei gleichem Sachverhalt mit mehr als einer Geldbuße bestraft werden, dann wäre auch der Probebeamte draußen. Weiterhin wäre auch hier möglich eine Entlassung wegen Nichteignung anzustreben. Beim Beamten auf Lebenszeit wäre der Ausgang offen, aber eine Entlassung ebenfalls möglich. mfg Kunne60 Der o.g. Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. |
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| AW: BtmG-Verstoß als Bamter DRINGEND Zum Strafrecht: Auf jeden Fall liegt ein Verstoß gegen das BtMG vor (§29). Die Strafhöhe richtet sich nach dem "wahren" Gehalt an THC. Je höher dieser Wert ist, desto höher wird auch die Strafe. Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass das Verfahren gegen eine Auflage nach §153a StPO oder nach §31a BtMG ohne Auflagen eingestellt wird. JHS weiß da sicherlich mehr drüber |
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