Dies ist eine Diskussion zu Bewerbungsverfahren innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Bewerbungsverfahren folgender Fall: R hat Zusage für Stelle im gehobneen Dienet in BY, muss vorher noch allerlei Unterlagen abgeben. Im Personalbogen wird nach Ermittlungs- Straf- oder Disziplinarverfahren Disziplinarmaßnahmen und Gerichtlichen Strafen gefragt. 2004 wurde eine Zahlung an die Staatskasse wegen der Einstellung gem. 153a StPO von R geleistet. Ist dies eine gerichtliche Strafe und entsprechend aufzuführen ? Ist diese Einstellung in einem Behördenzeugnis Belegart O aufgeführt ? Ebenfalls in 2004 wurde ein Disziplinarverfahren nach § 23 HDO nach den Vorermittlungen durch den Dienstherrn eingestellt. Ist dies aufzuführen ? Vielen Dank für ihre Hinweise. |
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| AW: Bewerbungsverfahren Zitat:
Zumindest ist das bei unseren Bögen so (Bundesebene). Bei der ersten Sache von 2004 ist keine Gerichtliche Strafe verhängt worden, sondern eine "Übereinkunft" mit der Staatsanwaltschaft getroffen worden... vgl. : http://bundesrecht.juris.de/stpo/__153a.html Ob es im Behördenzeugniss Belegart O auftaucht kann ich allerdings nicht sagen. Zumal die zu verhandelnde Straftat ja nicht bekannt ist. Bei dem Disziplinarverfahren sind Unabhängig von der Einstellung gem. § 23 HDO keine weiteren Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden? Dann dürfte man "safe" sein. Jedoch sind mir die Aufbewahrungsfristen für Disziplinarsachen in Hessen nicht geläufig.. _____________________ Alles was ich schreibe diktiert mir der gesunde Verstand - und kein Anwalt :-) |
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