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Bewerbungsverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Bewerbungsverfahren innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 04.04.2009, 20:36
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Bewerbungsverfahren

Guten Abend,

folgender Fall:

R hat Zusage für Stelle im gehobneen Dienet in BY, muss vorher noch allerlei Unterlagen abgeben. Im Personalbogen wird nach Ermittlungs- Straf- oder Disziplinarverfahren
Disziplinarmaßnahmen und
Gerichtlichen Strafen gefragt.

2004 wurde eine Zahlung an die Staatskasse wegen der Einstellung gem. 153a StPO von R geleistet. Ist dies eine gerichtliche Strafe und entsprechend aufzuführen ?
Ist diese Einstellung in einem Behördenzeugnis Belegart O aufgeführt ?

Ebenfalls in 2004 wurde ein Disziplinarverfahren nach § 23 HDO nach den Vorermittlungen durch den Dienstherrn eingestellt. Ist dies aufzuführen ?

Vielen Dank für ihre Hinweise.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2009, 22:00
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AW: Bewerbungsverfahren

Zitat:
Zitat von Medokin
Guten Abend,

Im Personalbogen wird nach Ermittlungs- Straf- oder Disziplinarverfahren
Disziplinarmaßnahmen und
Gerichtlichen Strafen gefragt.
Ich denke mal das bei den Verfahren nach laufenden Verfahren gefragt wird.
Zumindest ist das bei unseren Bögen so (Bundesebene).

Bei der ersten Sache von 2004 ist keine Gerichtliche Strafe verhängt worden, sondern eine "Übereinkunft" mit der Staatsanwaltschaft getroffen worden...

vgl. :

http://bundesrecht.juris.de/stpo/__153a.html

Ob es im Behördenzeugniss Belegart O auftaucht kann ich allerdings nicht sagen. Zumal die zu verhandelnde Straftat ja nicht bekannt ist.

Bei dem Disziplinarverfahren sind Unabhängig von der Einstellung gem. § 23 HDO keine weiteren Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden?
Dann dürfte man "safe" sein. Jedoch sind mir die Aufbewahrungsfristen für Disziplinarsachen in Hessen nicht geläufig..

_____________________
Alles was ich schreibe diktiert mir der gesunde Verstand - und kein Anwalt :-)
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