Dies ist eine Diskussion zu Beurteilung nach Krankheit innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Beurteilung nach Krankheit Ein Polizeibeamter war nach einem Herzinfarkt für insgesamt 16 Monate erkrankt. Nach einer Wiedereingliederung möchte er gerne beurteilt werden, da seine Regelbeurteilung bedingt durch die Krankheit von sogar mehr als einem Jahr im Beurteilungszeitraum nicht durchgeführt wurde. Ihm wird mitgeteilt, dass er nach einem Jahr beurteilt wird und er dabei ganz normal in den üblichen Vergleichsgruppen, also Dienstgrad und Funktionen eingeteilt wird. Der Polizeibeamte ist der Meinung, dass: 1: eine Beurteilung kann schon 6 Monaten nach Beginn der Dienstverrichtung erfolgen. 2. diese Beurteilung auch außerhalb von den üblichen Vergleichsgruppen erfolgen kann, also ohne die vorgeschribene Quotenverteilung in der Vergleichsgruppe. Irrt er oder kann er seine Auffassung irgendwie rechtlich begründen? |
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| AW: Beurteilung nach Krankheit Jede Beurteilung erfolgt normaler Weise auf der Grundlage einer sog. "Dienstvereinbarung Beurteilung". Diese wird zusammen mit dem Personalrat erarbeitet und legt die Grundlagen fest. U.a. ist dort festgehalten, unter welchen Umständen eine "Anlassbeurteilung" erstellt werden darf, eine Beurteilung also, die außerhalb der Regelbeurteilung gefertigt wird. |
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