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Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr

Dies ist eine Diskussion zu Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 14.09.2009, 10:17
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Question Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr

Welches Gesetz bzw. welcher Paragraph in diesem Gesetz regelt die frühzeitige Rückkehr bei einer Beurlaubung aus familiären Gründen?

Auch ein Vergleich mit dem Arbeitsrecht (wo ist es da zu finden) wäre für mich sehr hilfreich. Danke schonmal im Voraus.

LG Veni_vidi_vici
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2009, 23:14
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AW: Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr

Der fiktive Beamte schaue in seinen Beurlaubungserlass. Dort steht der Paragraph, aufgrund dessen die Beurlaubung erfolgte, samt Bezeichnung des entsprechenden Gesetzes. Falls der fiktive Beamte den passenden Paragraphen zur vorzeitigen Rückkehr nicht selbst ausfindig machen kann, wende er sich vertrauensvoll an die beurlaubende Stelle.

Meines Wissens kann (zumindest bei Bundesbeamten) eine Beurlaubung, die zum Zweck der Familienbetreuung ausgesprochen wurde, vorzeitig beendet werden, wenn
- sowohl Beamter als auch Dienstherr dies übereinstimmend wünschen
- dem Beurlaubten eine Weiterführung der Beurlaubung nicht weiter zugemutet werden kann (z. B. bei Tod des alleinverdienenden Ehepartners bzw. bei Trennung oder Scheidung von diesem Partner).
Vorzeitig beendet wird die Beurlaubung außerdem, wenn der zur Beurlaubung führende Grund weggefallen ist (etwa: Paar trennt sich, die betreuten Kinder ziehen zum nichtbeurlaubten Elternteil).

Gruß, W.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2009, 19:08
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AW: Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr

Zitat:
Zitat von veni_vidi_vici
Welches Gesetz bzw. welcher Paragraph in diesem Gesetz regelt die frühzeitige Rückkehr bei einer Beurlaubung aus familiären Gründen?

Auch ein Vergleich mit dem Arbeitsrecht (wo ist es da zu finden) wäre für mich sehr hilfreich. Danke schonmal im Voraus.

LG Veni_vidi_vici
Für Bundesbeamte ist es im § 92 Bundesbeamtengesetz geregelt. Man kann unter entsprechen Voraussetzungen Urlaub bis zu 15 Jahren beantragen (Kind unter 18, pflegebedürftiger Angehörige).

Die zuständige Dienststelle kann eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen,
wenn die Fortsetzung des Urlaubs nicht zumutbar ist und dienstliche Belange
dem nicht entgegenstehen.
Sie hat durch geeignete Maßnahmen den aus familiären Gründen
Beurlaubten die Verbindung zum Beruf und den beruflichen Wiedereinstieg zu
erleichtern. Dazu gehören das Angebot von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen,
ihre rechtzeitige Unterrichtung über das Fortbildungsprogramm und das Angebot der
Teilnahme an der Fortbildung während oder nach der Beurlaubung.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2009, 13:07
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AW: Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr

Zitat:
Zitat von crissie
Für Bundesbeamte ist es im § 92 Bundesbeamtengesetz geregelt. Man kann unter entsprechen Voraussetzungen Urlaub bis zu 15 Jahren beantragen (Kind unter 18, pflegebedürftiger Angehörige).

Die zuständige Dienststelle kann eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen,
wenn die Fortsetzung des Urlaubs nicht zumutbar ist und dienstliche Belange
dem nicht entgegenstehen.
Sie hat durch geeignete Maßnahmen den aus familiären Gründen
Beurlaubten die Verbindung zum Beruf und den beruflichen Wiedereinstieg zu
erleichtern. Dazu gehören das Angebot von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen,
ihre rechtzeitige Unterrichtung über das Fortbildungsprogramm und das Angebot der
Teilnahme an der Fortbildung während oder nach der Beurlaubung.
Und dann ab zu Otto
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