Dies ist eine Diskussion zu Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Auch ein Vergleich mit dem Arbeitsrecht (wo ist es da zu finden) wäre für mich sehr hilfreich. Danke schonmal im Voraus. LG Veni_vidi_vici |
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| AW: Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr Der fiktive Beamte schaue in seinen Beurlaubungserlass. Dort steht der Paragraph, aufgrund dessen die Beurlaubung erfolgte, samt Bezeichnung des entsprechenden Gesetzes. Falls der fiktive Beamte den passenden Paragraphen zur vorzeitigen Rückkehr nicht selbst ausfindig machen kann, wende er sich vertrauensvoll an die beurlaubende Stelle. Meines Wissens kann (zumindest bei Bundesbeamten) eine Beurlaubung, die zum Zweck der Familienbetreuung ausgesprochen wurde, vorzeitig beendet werden, wenn - sowohl Beamter als auch Dienstherr dies übereinstimmend wünschen - dem Beurlaubten eine Weiterführung der Beurlaubung nicht weiter zugemutet werden kann (z. B. bei Tod des alleinverdienenden Ehepartners bzw. bei Trennung oder Scheidung von diesem Partner). Vorzeitig beendet wird die Beurlaubung außerdem, wenn der zur Beurlaubung führende Grund weggefallen ist (etwa: Paar trennt sich, die betreuten Kinder ziehen zum nichtbeurlaubten Elternteil). Gruß, W. |
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| AW: Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr Zitat:
Die zuständige Dienststelle kann eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen, wenn die Fortsetzung des Urlaubs nicht zumutbar ist und dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Sie hat durch geeignete Maßnahmen den aus familiären Gründen Beurlaubten die Verbindung zum Beruf und den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Dazu gehören das Angebot von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, ihre rechtzeitige Unterrichtung über das Fortbildungsprogramm und das Angebot der Teilnahme an der Fortbildung während oder nach der Beurlaubung. |
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| AW: Beurlaubung aus familiären Gründen - Rückkehr Zitat:
__________________ Glücklicher Pensionär |
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