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Beurlaubung auf zwei Jahre

Dies ist eine Diskussion zu Beurlaubung auf zwei Jahre innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 22.09.2010, 08:33
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Beurlaubung auf zwei Jahre

Hallo, ich möchte das erste mal eine Fallkonstellation hier einstellen:

Ein Kommunalbeamter gD auf Probe aus NRW möchte um den höheren Dienst zu erreichen ein zweijähriges Vollzeitstudium in Baden-Württemberg im kommenden Jahr beginnen. Danach möchte er aber zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren.

Ich habe im Beamtenrecht NRW schon gelesen, dass eine Beurlaubung für ein Jahr möglich ist. Was ist für die Person bei zwei Jahren möglich? Und was bedeutet "Beurlaubung" hier konkret? Es gibt keine Besoldung, klar, aber bleibt der Versicherungsschutz erhalten?


Viele Grüße

Harmo
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 13:31
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AW: Beurlaubung auf zwei Jahre

Zitat:
Zitat von Harmo Beitrag anzeigen
Hallo, ich möchte das erste mal eine Fallkonstellation hier einstellen:

Ein Kommunalbeamter gD auf Probe aus NRW möchte um den höheren Dienst zu erreichen ein zweijähriges Vollzeitstudium in Baden-Württemberg im kommenden Jahr beginnen. Danach möchte er aber zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren.

Ich habe im Beamtenrecht NRW schon gelesen, dass eine Beurlaubung für ein Jahr möglich ist. Was ist für die Person bei zwei Jahren möglich? Und was bedeutet "Beurlaubung" hier konkret? Es gibt keine Besoldung, klar, aber bleibt der Versicherungsschutz erhalten?


Viele Grüße

Harmo
Als Bundesbeamter kann ich nur auf unsere Sonderurlaubsverordnung hinweisen.
Diese sagt nicht über den Zeitraum aus. Bei mehr als 3 Monaten muss aber die oberste Dienstbehörde entscheiden.
Allerdings entfällt bei einem derartigen Urlaub der Beihilfeanspruch. Der ist nur gegeben bei Zahlung von Besoldung.
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