Dies ist eine Diskussion zu Besoldungsdienstalter innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Besoldungsdienstalter ich hätte eine Frage zu dem Besoldungsdienstalter am Beispiel des Landes Baden-Württemberg. In dem Sachverhalt geht es um eine Person, welche von ihrem 20. Lebensjahr bis zum 22. Lebensjahr Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr war. Im Anschluss daran strebte die Person ein Beamtenverhältnis in der zivilen Welt an. Dies geschah im direkten Anschluss. Nun ist die Person im 25. Lebensjahr. Meine Frage dazu lautet, in welcher Stufe des Besoldungsdienstalters sich die o.g. Person befindet. Ich hatte mal gelesen, dass man erst ab dem ersten Monat des vollendeten 21. Lebensjahres in das Besoldungsdienstalter überhaupt kommt. Heißt das, dass das erste Jahr bei der Bundeswehr in diesem Fall nicht zählt oder gibt es hier eine Ausnahmeregelung? Vielen Dank schonmal! |
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| AW: Besoldungsdienstalter Ich beantworte es mal mit dem Umkehrschluss, ein Beamter welcher mit 16 Jahren in den Dienst eintritt ist von diesem Zeitpunkt bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres in der 1 Dienstalterstufe. |
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