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Beschäftigung während Elternzeit

Dies ist eine Diskussion zu Beschäftigung während Elternzeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 17.03.2010, 22:25
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Beschäftigung während Elternzeit

Ein Dienstherr räumt einer werdenden Mutter die Möglichkeit ein, während der Elternzeit bis zu 30 Std. (bei dem Dienstherrn) zu arbeiten. Worin bestehen die Vorteile, während der Elternzeit zu arbeiten (z. B. 1 Jahr Elternzeit ohne Beschäftigung, danach 2 Jahre Elternzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20,5 h) gegenüber einer hälftigen Teilzeitbeschäftigung ohne sich in Elternzeit zu befinden (z. B. 1 Jahr Elternzeit ohne Beschäftigung, dann Beendigung der Elternzeit und dann Teilzeitbeschäftigung)?
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Alt 18.03.2010, 07:31
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AW: Beschäftigung während Elternzeit

Wenn es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis handelt, kann man die Beendigung so etwas hinausschieben.
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Alt 18.03.2010, 10:08
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AW: Beschäftigung während Elternzeit

Ach so, nein, es ist ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Oder hat das etwas mit Pensionsansprüchen zu tun?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 19:55
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AW: Beschäftigung während Elternzeit

Zitat:
Zitat von Diseline
Ach so, nein, es ist ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Oder hat das etwas mit Pensionsansprüchen zu tun?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann man zu Auswirkungen auf die Pension eigentlich noch nichts sagen. Es gibt ja Zeiten im Beamtendasein, die auf die Pension doppelt angerechnet werden, z.B. bei Dienst in bestimmten Ländern.
Zur Elternzeit selber ist zu sagen, dass sie zum einen gesplittet werden kann, man das Verschieben das zweiten Teils vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes beantragen muss, sonst ist der Rest verfallen.
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