Dies ist eine Diskussion zu Beschäftigung während Elternzeit innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Beschäftigung während Elternzeit |
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| AW: Beschäftigung während Elternzeit Wenn es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis handelt, kann man die Beendigung so etwas hinausschieben. |
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| AW: Beschäftigung während Elternzeit Ach so, nein, es ist ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Oder hat das etwas mit Pensionsansprüchen zu tun? |
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| AW: Beschäftigung während Elternzeit Zitat:
Zur Elternzeit selber ist zu sagen, dass sie zum einen gesplittet werden kann, man das Verschieben das zweiten Teils vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes beantragen muss, sonst ist der Rest verfallen. |
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