Dies ist eine Diskussion zu Berufung als Professor / Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Berufung als Professor / Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses angenommen eine Person X erhält einen schriftlichen Ruf auf eine Professur. Person X kündigt sofort danach - also noch vor seiner Rufannahme und erst recht vor der Überreichung der Ernennungsurkunde - den alten Arbeitsplatz. Nun möchte die Hochschule die Professur doch nicht besetzen. Person X hätte ja jetzt ein massives Problem, er hätte den alten Arbeitsplatz verloren und den neuen würde er doch nicht erhalten. Daher die Frage: Welchen bindenden Charakter hat die Ruferteilung durch die Hochschule? Auf Eure Antworten bin ich schon sehr gespannt und bedanke mich dafür schon mal Vorab. balaskai Geändert von balaskai (18.03.2009 um 13:09 Uhr). |
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| AW: Berufung als Professor / Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses Ich bin kein Jurist, aber Professor. Und ja: erst mit der Überreichung der Ernennungsurkunde hat man die Professur. Es gab schon Fälle, in denen Berufung, Ruferteilung und Rufzusage vorlagen, und an dem Nachmittag der Urkundenüberreichung wurde diese verweigert. Dumm gelaufen. Ich glaube, da kann man gar nichts machen. Ich habe mir damals vor der Kündigung der alten Arbeitsstelle so eine Art Vorabernennung vom Ministerium schicken lassen. Aber auch die, wurde mir gesagt, sei rechtlich nicht bindend. Gespannt bin ich aber, was die Experten hier im Forum sagen. |
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