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Berufsaussichten nach "Jobwechsel"

Dies ist eine Diskussion zu Berufsaussichten nach "Jobwechsel" innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 29.08.2011, 10:28
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Berufsaussichten nach "Jobwechsel"

Folgender fiktiver Sachverhalt:
Ein Richter R auf Probe würde eines Verbrechens für schuldig gesprochen, er bekäme Bewährung. Er wird nun kein Richter mehr sein können, aber kann er überhaupt noch den Beruf des Juristen bzw. RA ausüben? Wenn ja, wie lange dauerte die Zulassung der RAK (in Abhängigkeit von der Strafe)?
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Alt 29.08.2011, 14:41
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AW: Berufsaussichten nach "Jobwechsel"

Vielen Dank, dann greifen hier wohl Satz 2 und 3.
Wenn ich Satz 3 richtig deute, würde R im Falle einer Verurteilung in jedem Falle aus der RAschaft ausgeschlossen und könnte 8 Jahre nach Verurteilung die Tätigkeit als Anwalt (wieder) aufnehmen?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 19:50
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AW: Berufsaussichten nach "Jobwechsel"

I.e. hat er die Befähigung (zum RA dann?) durch rechtskräftiges Urteil verloren, kann er niemals mehr als RA tätig werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 09:24
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AW: Berufsaussichten nach "Jobwechsel"

Nähmen wir mal an, die Anklage lautete auf 339 und 343, eventuell auch 239 StGB.
Gerade Passus 5 würde es ja dann wohl unmöglich machen, einen ehem. R aP nochmal juristisch aktiv werden zu lassen.
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