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Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren?

Dies ist eine Diskussion zu Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2009, 12:03
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Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

nehmen wir einmal folgenden, völlig fiktiven Fall an.

Ein Beamter verstirbt im Jahr 2003. Seine in Verwaltungsdingen völlig unerfahrene Frau, die dazu noch an Alters-Demenz-Erscheinungen leidet, versäumt es, Arzt- und Krankenhausrechnungen bei der Beihilfe einzureichen. Auch zwei ihrer Söhne übersehen den liegen gebliebenen Stapel an bezahlten Rechnungen. Erst als das dritte Kind die Verwaltungs-Aufgaben für die inzwischen quasi geschäftsunfähige Mutter übernimmt und den Schreibtisch der Eltern ausmistst, stösst es auf den Stapel von Rechnungen aus den Jahren 2002/03/04 im "Wert" von mehreren tausend Euro.
Das dritte Kind hätte schon einmal einen Monat zuvor ein paar solcher alter Rechnungen an anderer Stelle gefunden und bei der Beihilfe eingereicht. Die Beihilfe würde nun jedoch den Antrag ablehnen, da die Eingabe-Zeit verstrichen ist.

Frage: Was stünden theoretisch für Möglichkeiten offen, diese Beihilfe doch noch zu bekommen? Gibt es da Härtefall-Klauseln?
Nehmen wir weiter an, das dritte Kind hätte auf den ablehnenden Beihilfe-Bescheid Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass durch die Ablehnung die altersdemente Mutter als Folge ihrer Krankheit unzulässig benachteiligt würde. Eine Antwort würde jedoch noch ausstehen.
Fällt jemandem noch ein Argument ein, mit dem man das Landesamt f. Besoldung umstimmen könnte?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar und bedanke mich auch schon einmal sehr herzlich.
LG v. J.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 13:08
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AW: Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren?

Fällt dazu wirklich niemandem irgend etwas ein?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 13:15
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AW: Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren?

Zitat:
Zitat von jerseylady
Fällt dazu wirklich niemandem irgend etwas ein?

Wurde denn die Bedürftigkeit der Erben bereits gegenüber der Kasse erwähnt?
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 08:23
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AW: Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren?

Bedürftigkeit wäre jetzt etwas zu viel gesagt. Die Mutter wäre ordentlich versorgt.
Darum geht es auch gar nicht. Mich interessiert, ob es ggf. einen Passus im Besoldungsrecht gibt, der hier greifen könnte. Die Fristen wurden ja nicht durch Fahrlässigkeit versäumt, sondern krankheitsbedingt.

LG v. J.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 09:34
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AW: Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren?

Zitat:
Zitat von jerseylady
Fällt jemandem noch ein Argument ein, mit dem man das Landesamt f. Besoldung umstimmen könnte?
Sicher doch: Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts.

Offenbar wurde doch schon Widerspruch eingelegt. Also ist in jedem Fall erst mal abzuwarten, wie die Widerspruchsbehörde entscheidet. Wenn sie den Widerspruch zurück weist, kann man ja Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Ein Anwalt ist dazu zwar nicht Pflicht, aber sehr empfehlenswert.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 08.10.2009, 15:23
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AW: Beihilfe-Antrag nach 7 Jahren?

Zitat:
Zitat von jerseylady
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

nehmen wir einmal folgenden, völlig fiktiven Fall an.

Ein Beamter verstirbt im Jahr 2003. Seine in Verwaltungsdingen völlig unerfahrene Frau, die dazu noch an Alters-Demenz-Erscheinungen leidet, versäumt es, Arzt- und Krankenhausrechnungen bei der Beihilfe einzureichen. Auch zwei ihrer Söhne übersehen den liegen gebliebenen Stapel an bezahlten Rechnungen. Erst als das dritte Kind die Verwaltungs-Aufgaben für die inzwischen quasi geschäftsunfähige Mutter übernimmt und den Schreibtisch der Eltern ausmistst, stösst es auf den Stapel von Rechnungen aus den Jahren 2002/03/04 im "Wert" von mehreren tausend Euro.
Das dritte Kind hätte schon einmal einen Monat zuvor ein paar solcher alter Rechnungen an anderer Stelle gefunden und bei der Beihilfe eingereicht. Die Beihilfe würde nun jedoch den Antrag ablehnen, da die Eingabe-Zeit verstrichen ist.

Frage: Was stünden theoretisch für Möglichkeiten offen, diese Beihilfe doch noch zu bekommen? Gibt es da Härtefall-Klauseln?
Nehmen wir weiter an, das dritte Kind hätte auf den ablehnenden Beihilfe-Bescheid Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass durch die Ablehnung die altersdemente Mutter als Folge ihrer Krankheit unzulässig benachteiligt würde. Eine Antwort würde jedoch noch ausstehen.
Fällt jemandem noch ein Argument ein, mit dem man das Landesamt f. Besoldung umstimmen könnte?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar und bedanke mich auch schon einmal sehr herzlich.
LG v. J.

Soweit ich die Beihilfebestimmungen kenne, können nur Rechnungen bei der Beihilfe zur Zahlung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Sylvester sind.
Aber Beihilfe ist Ländersache und wird verschiedentlic gehandhabt.
Bei welchem Land soll eingereicht werden?
__________________
Glücklicher Pensionär
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