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Beförderung

Dies ist eine Diskussion zu Beförderung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 04.02.2010, 18:01
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Beförderung

Also bei mir geht es um folgendes Thema.

Ich arbeite als Beamter im mittleren Dienst im Justizvollzug in NRW.
Ich habe meine Ausbildung in Niedersachsen gemacht und diese zum 01.07.2003 beeendet.
Lebzeitbeamter bin ich mit Wirkung vom 01.01.2004 geworden.
Zum 01.02.2007 wurde ich nach NRW versetzt.
Nun sagte man mir beim Eingang meiner Berwerbung zwecks Beförderung mein ADA (Allgemeines Dienstalter) würde mit dem 01.02.2007 berücksichtigt werden, was mich natürlich um einige Jahre zurückwirft in Sachen Beförderung.

Ist das wirklich so ???

Wenn nicht ist das Belegbar das es nicht so ist Gesetzesquelle Urteile etc.

Wäre euch sehr dankbar über adäquate Antworten

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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 08:21
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AW: Beförderung

Bitte das Thema als fiktive Frage formulieren, sonst dürfen wir gem. Forenregeln nicht antworten!
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Ich bin kein Anwalt - und die einzige Vorlesung in Rechtwissenschaften die mit meinen Arbeitszeiten vereinbar wäre (als Gasthörer) ist Schuldrecht II

Alles was ich hier Schreibe kann daher keine Rechtberatung sein, sondern es können nur Tipps nach meinem evtl. gesundem Menschenverstand sein..
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 14:00
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AW: Beförderung

hallo,

mal allgemein.

der anzunehmende beamte müsste ja vordienstzeiten aus bundeswehr oder sonstigen öffentlichen dienst - zeiten haben, war ja nur ein halbes jahr za.

weiterhin sollte er sich - allgemein gesprochen - um eine beförderung keinen kopf machen. einfach mal in die runde schauen - dienstzeiten und ämter der kollegen um einen herum vergleichen und sich dann entweder auch einen ***** zum reinkriechen suchen oder noch 20 jahre auf die erste beförderung warten :-))

da kann man auch viel spaß bei haben, vor allem wenn man direkt mit den "überflieger"-kollegen zusammenarbeitet und ihnen jeden tag erzählt, wie gut sie doch sind :-)

lg
fistator
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