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Beamter im Ruhestand

Dies ist eine Diskussion zu Beamter im Ruhestand innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 01.06.2009, 20:50
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Beamter im Ruhestand

Darf ein Beamter im Ruhestand einen Minijib ausüben?

goldieh
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Gibt mit hier Verfasstem nur Fallbeispiel und Meinung wieder ohne Rechtsverbindlichkeit. Mögliche Realität und Menschenschicksäler wären rein zufällig!Laien suchen hierdurch Anregung für weitere Diskussionsgundlagen zur Aktivierung kognitiver Mobilität.
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Alt 05.06.2009, 21:49
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AW: Beamter im Ruhestand

Ich glaube, die Fragestellung müsste heißen:" Dürfteein Beamter usw.
Ja, darf er, das weiß ich ganz sicher. Der Verdienst richtet sich nach deinen erworbenen Ansprüchen. Du solltest deine Sachbearbeiterin anrufen und dich dort informieren. Ist dein Verdienst zu hoch, kann es Schwierigkeiten geben.
G.
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Meine Signatur wurde von einem Admin gelöscht. Ich darf demnach nicht mehr sagen, dass m. E. die meisten Manager, Banker und Politiker Lügner und Betrüger sind. Damit meine ich natürlich nicht den Schalterbediensteten.
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Alt 08.06.2009, 01:21
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AW: Beamter im Ruhestand

@goldieh

Ich hab nur noch halbwegs auf dem Schirm, wie es bei Bundesbeamten ist, und bitte zu berücksichtigen, das ich kein Anwalt bin, und somit das nur in Etwa erklären kann.

Die Minijobregelung greift hier nicht wirklich. Ein Beamter kann zwar im Ruhestand einen Job annehmen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zuerstmal muss der Beamte sich diese Tätigkeit von seinem früheren Dienstherrn genehmigen lassen.

Je nachdem, bei welchem Dienstherrn der Beamte beschäftigt war, kann sich daraus ein Verbot ergeben, für bestimmte Firmen zu arbeiten.

Die Tätigkeit dieses Jobs darf bsw bei vorzeitigem Ruhestand nicht der Art sein, weswegen der Beamte vorzeitig in Ruhestand gegangen ist bsw der Beamte kann nichtmehr schwer heben und will nun einen Job annehmen bei dem er schwer heben muss.

Auch gelten bestimmte Einkommensgrenzen. glaube mich noch zu erinnern, das man zwar bis 1000€ dazuverdienen darf, das dann aber auf die Pension gegengerechnet wird. Auch haut das mit den 400€ Minijobs nicht hin, da die Freigrenze ohne das es gegengerechnet wird niedriger lag, glaube um die 325€.

Alles etwas schwammig ich weis, aber das ist noch so mein letzter Wissenstand. Würde dem Beamten dringend raten, bevor er bzgl Nebenjob irgendetwas annimmt, sich bei seinem früheren Betriebsrat zu erkundigen, wie in seinem Fall die Vorschriften tatsächlich sind.
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Alt 08.06.2009, 07:31
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AW: Beamter im Ruhestand

Zitat:
Zitat von Reiner1
@goldieh

Ich hab nur noch halbwegs auf dem Schirm, wie es bei Bundesbeamten ist, und bitte zu berücksichtigen, das ich kein Anwalt bin, und somit das nur in Etwa erklären kann.

Die Minijobregelung greift hier nicht wirklich. Ein Beamter kann zwar im Ruhestand einen Job annehmen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zuerstmal muss der Beamte sich diese Tätigkeit von seinem früheren Dienstherrn genehmigen lassen.

Je nachdem, bei welchem Dienstherrn der Beamte beschäftigt war, kann sich daraus ein Verbot ergeben, für bestimmte Firmen zu arbeiten.

Die Tätigkeit dieses Jobs darf bsw bei vorzeitigem Ruhestand nicht der Art sein, weswegen der Beamte vorzeitig in Ruhestand gegangen ist bsw der Beamte kann nichtmehr schwer heben und will nun einen Job annehmen bei dem er schwer heben muss.

Auch gelten bestimmte Einkommensgrenzen. glaube mich noch zu erinnern, das man zwar bis 1000€ dazuverdienen darf, das dann aber auf die Pension gegengerechnet wird. Auch haut das mit den 400€ Minijobs nicht hin, da die Freigrenze ohne das es gegengerechnet wird niedriger lag, glaube um die 325€.

Alles etwas schwammig ich weis, aber das ist noch so mein letzter Wissenstand. Würde dem Beamten dringend raten, bevor er bzgl Nebenjob irgendetwas annimmt, sich bei seinem früheren Betriebsrat zu erkundigen, wie in seinem Fall die Vorschriften tatsächlich sind.
In § 105 des neuen Bundesbeamtengesetzes ist alles geregelt:
1) Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamte haben eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, vor ihrer Aufnahme schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht endet, wenn die Beamtinnen und Beamten mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, drei Jahre, im Übrigen fünf Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.(2) Die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung ist zu untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

Hinzu kommt, dass die Einkünfte der Oberfinanzdirektion, die die Pension zahlt, gemeldet werden müssen.
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Alt 26.01.2010, 14:30
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AW: Beamter im Ruhestand

Vielen Dank, sorry wegen verspäteten Dank.... Internet war defekt. Lg goldieh
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Alt 26.01.2010, 14:31
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AW: Beamter im Ruhestand

Danke, sorry für versäteten Dank....Leitung war gekappt. LG goldieh
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