Dies ist eine Diskussion zu Beamter auf Widerruf - angebliche Körperverletzung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Beamter auf Widerruf - angebliche Körperverletzung nehmen wir mal an dass A ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei einer Kommune ist(gehobener Dienst). Nach einer hitzigen Diskussion schlägt Person B dem A mit der Faust ins Gesicht und A bekommt Nasenbluten. A geht sofort weg und macht nichts weiter.Dem A wird jedoch jetzt auch von der Polizei "leichte Körperverletzung" vorgeworfen obwohl er nichts getan hat.Angeblich hätte A seine Hand ins Gesicht des B gedrückt. Falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, kann es ja auch sein, dass A verurteilt wird. Recht haben und Recht bekommen sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe. Fragen dazu: 1) Könnte durch die Verurteilung das Beamtenverhältnis widerrufen werden? Normalerweise muss ihm ja Gelegenheit gegeben werden die Laufbahnprüfung zu absolvieren. 2) Wird die Kommune von der Staatsanwaltschaft über ein laufendes Verfahren oder ein Urteil automatisch informiert? 3) So eine "geringe" Straftat wäre ja auch im behördlichen Führungszeugnis vermerkt oder? Kann eine Kommune dieses einsehen oder gilt dies nur für bestimmte Behörden? Ich hoffe ich bin hier in diesem Themenbereich halbwegs richtig mit den Fragen Wenn nicht, bitte verschieben....Schonmal vielen Dank für kommende Antworten |
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| AW: Beamter auf Widerruf - angebliche Körperverletzung Was meinst du jetzt genau damit und in diesem Fall wird einfach mal angenommen, dass A unschuldig verurteilt wird, aus welchen Gründen auch immer. |
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