Dies ist eine Diskussion zu Beamter auf Lebenszeit zuhause? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| abwesend ist, und so eine Versetzung in Heimatnähe erzwingen kann? Kann ein solcher Beamter eigentlich Entlassen werden(kann keine Dienstwaffe mehr tragen, kann nicht lange Autofahren)? |
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| AW: Beamter auf Lebenszeit zuhause? Grundsätzlich ist es schon möglich einen Beamten aufgrund Dienstunfähigkeit zu entlassen. Allerdings wird man diesenm oft eine andere (auch geringerwertigere) Tätigkeit zuweisen. Bei Polizeivollzugsbeamten muß man zwischen der allgemeinen und der Polizeidienstunfähigkeit (PDU) unterscheiden. Wird die PDU festgestellt so hat der Beamte andere (außerhalb der Polizei liegende) Tätigkeiten zu verrichten. Aber ich weiß, daß es in der Praxis immer wieder Fälle gibt, in denen Beamte dauerhaft erkrankt sind und mehr oder weniger nur auf dem Papier noch existieren. Aber hier ist es Sache der Dienstbehörde, die gesetzlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen. Insofern wird man bestimmte Situationen auch bewußt ausnützen können, um eine heimatnahe Versetzung zu erreichen. Geringfügige andere Regelungen können sich aus den unterschiedlichen Beamtengesetzen der Länder ergeben.
__________________ In Bayern ticken die Uhren anders |
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| AW: Beamter auf Lebenszeit zuhause? Die o.g. Verfahrensweise ist möglich, aber dieses ist auch für den betroffenen Beamten und für den Dienstherrn eine Gradwanderung. Ich gehe davon aus, dass der Beamte bereits auf Lebenszeit verbeamtet worden ist. Die Formulierung "Beamter unter 30" lässt vieles vermuten !!!! Hier liegt es im Ermessen des Dienstherrn eine Entscheidung zu treffen. Wenn man den Beamten im Dienst behalten will, dann ist das möglich. Unter Umständen wäre auch bei einem Polizeibeamten bei Verlust der Polizeivollzugsdiensttauglichkeit eine Verwendung in der Verwaltung mit kompletter Umschulung möglich !!!! Aber ebenfalls wäre es möglich ihn bereits mit seinen "unter 30 Jahren" zu pensionieren. Dazu bedarf es aber eines längeren Verfahrensweges und eines Gutachten des Amtsarztes. Fällt dieses in seiner Prognose negativ aus ( umgangssprachlich : ist nicht während eines Zeitraumes von ca. 6 Monaten mit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu rechnen, dann kann der Beamte pensioniert werden ) Also zur Beantwortung der Frage, ob eine Entlassung möglich ist : Ja, diese ist aber nicht zingend erforderlich. mfg Kunne60 |
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