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Beamter auf Lebenszeit auch ohne Probezeit (z.A.)??

Dies ist eine Diskussion zu Beamter auf Lebenszeit auch ohne Probezeit (z.A.)?? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 21:40
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Question Beamter auf Lebenszeit auch ohne Probezeit (z.A.)??

Hallo,

wie schon der Betreff erahnen läßt, würde ich gern wissen ob folgendes möglich ist.

Eine Person (30 Jahre alt) hat die Laufbahnbefähigung für den geh. Dienst mit der Staatsprüfung bestanden. Leider wurde die Person nach der Anwärterzeit nicht als Beamter übernommen, sondern nur als Angestellter (TV-L). Das selbe Amt hat jetzt nach über einem Jahr dieser Person eine Verbeamtung angeboten.
Muss die Person jetzt wieder als Beamter z.A. (Beamter auf Probe) anfangen oder wäre eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich.
Immerhin dient der Status "z.A." lt. Gesetz ja dazu, dass der Dienstherr die Fähigkeiten, Fachkenntnisse usw. prüfen kann und in diesem Fall hat er dies ja schon durch die Anstellung als Angestellten gemacht und für gut befunden, sonst hätte der Dienstherr ja auch keine Verbeamtung angeboten. Oder??
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Alt 04.03.2008, 11:22
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AW: Beamter auf Lebenszeit auch ohne Probezeit (z.A.)??

Zitat:
Zitat von Mainzel77
Hallo,

wie schon der Betreff erahnen läßt, würde ich gern wissen ob folgendes möglich ist.

Eine Person (30 Jahre alt) hat die Laufbahnbefähigung für den geh. Dienst mit der Staatsprüfung bestanden. Leider wurde die Person nach der Anwärterzeit nicht als Beamter übernommen, sondern nur als Angestellter (TV-L). Das selbe Amt hat jetzt nach über einem Jahr dieser Person eine Verbeamtung angeboten.
Muss die Person jetzt wieder als Beamter z.A. (Beamter auf Probe) anfangen oder wäre eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich.
Immerhin dient der Status "z.A." lt. Gesetz ja dazu, dass der Dienstherr die Fähigkeiten, Fachkenntnisse usw. prüfen kann und in diesem Fall hat er dies ja schon durch die Anstellung als Angestellten gemacht und für gut befunden, sonst hätte der Dienstherr ja auch keine Verbeamtung angeboten. Oder??
Da ich Bundesbeamter bin, kann ich auch nur die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) zitieren. Ich gehe aber davon aus, dass es bei den anderen Dienstherren (Land, Kommunen) gleich oder ähnlich ist.
In der BLV sind für die verschiedenen Laufbahngruppen Probezeiten festgeschrieben. Z.B. beträgt sie für den höheren Dienst 3 Jahre. Es gibt aber auch eine Mindestprobezeit, die im höheren Dienst 12 Monate beträgt. Das bedeutet, das Zeiten, die auf die Probezeit anzurechnen sind, nur in entsprechenden Umfang zur Verkürzung herangezogen werden.
Wenn diese Zeiten im Geschäftsbereich der Behörde zurückgelegt wurden, kann jedoch auf die Mindestprobezeit verzichtet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 11:22
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AW: Beamter auf Lebenszeit auch ohne Probezeit (z.A.)??

Die Probezeit im geh. Dienst beträgt meines Wissens 2 Jahre (wurde irgendwann von 30 Monaten herabgesetzt).
Mit einer Laufbahnprüfung mit der Note Zwei und besser kann diese um 6 Monate gekürzt werden.
Die Mindestprobezeit sind so 1,5 Jahre - eventuell gab´s da auch eine Änderung, die Personalstelle kann das aber beantworten.

Es liegt nun im Ermessen der Dienststelle, ob die bisherige Dienstzeit als Angestellter angerechnet wird.
In meiner Behörde wurden vorher als Angestellter untrschiedlich angerechnet. Beim einen kam´s zu einer Anrechnung beim anderen nicht! Die Gründe kenne ich nicht.

Ich würde auf jeden Fall die Personalvertretung hinzuziehen. Die kennen sich da meist aus. Vor allem wenn´s in der Behörde gleichgelagerte Fälle gab.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 13:11
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AW: Beamter auf Lebenszeit auch ohne Probezeit (z.A.)??

Zitat:
Zitat von bikelady
Die Probezeit im geh. Dienst beträgt meines Wissens 2 Jahre (wurde irgendwann von 30 Monaten herabgesetzt).
Mit einer Laufbahnprüfung mit der Note Zwei und besser kann diese um 6 Monate gekürzt werden.
Die Mindestprobezeit sind so 1,5 Jahre - eventuell gab´s da auch eine Änderung, die Personalstelle kann das aber beantworten.

Es liegt nun im Ermessen der Dienststelle, ob die bisherige Dienstzeit als Angestellter angerechnet wird.
In meiner Behörde wurden vorher als Angestellter untrschiedlich angerechnet. Beim einen kam´s zu einer Anrechnung beim anderen nicht! Die Gründe kenne ich nicht.

Ich würde auf jeden Fall die Personalvertretung hinzuziehen. Die kennen sich da meist aus. Vor allem wenn´s in der Behörde gleichgelagerte Fälle gab.
Die Probezeit im geh. Dienst beträgt 2,5 Jahre. Sie kann um bis zu einem Drittel gekürzt werden, wenn die Laufbahnprüfung mit besser als "befriedigend" bestanden wurde und in der Probezeit erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht wurden (gem. Beurteilung).
Bisherige Dienstzeiten können dann angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der entsprechenden Laufbahn entsprochen hat.
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