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Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Dies ist eine Diskussion zu Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 10.03.2011, 12:21
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Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Angenommen Person A wurde im September 2010 zum Inspektor auf Probe i.S.v. § 4 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz ernannt. Nach geltendem Landesrecht konnte und wird seine Probezeit auf 1,5 Jahre verkürzt, sodass diese im März 2012 endet.

Der Dienstherr teilt dem A die Verkürzung der Probezeit per einfachem Brief mit; es wird jedoch keine Ernennung auf Lebenszeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz) vorgenommen.

Zwei Denkanstöße hierzu:
a) Ist dieses Vorgehen zulässig oder könnte der A mit Ende der Probezeit nicht auch einen Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit haben?
b) Welche Nachteile könnten dem A aus der Nicht-Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entstehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 12:25
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

hallo,

was soll denn dann erfolgen?

anstellung? verlängerung der probezeit? ist der beamte zu jung?

warum wird denn nicht lebzeitverbeamtet?

lg
fistator
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 12:40
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Hallo Fistator,

im fiktiven Fall erfolgt nichts außer der formlosen (per Brief) Feststellung des Endes der Probezeit nach der Mindestprobezeit von 1,5 Jahren.

Die entscheidende Frage ist nun: Muss mit dem Ende der Probezeit auch die Lebenszeitverbeamtung einhergehen oder nicht?

Ein "zu jung" gibt es ja nach dem Beamtenstatusgesetz nicht mehr...

"Begründet" sei die Problematik darin das verwaltungsintern unklar sei wie mit derartigen Fällen umzugehen ist.

Grüße
Kommunaler 24
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 13:49
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

So etwas könnte ein Versehen der Behörde sein. Das ist aber sehr selten. Das könnte auch eine nicht so gute Beurteilung des vorgesetzten sein. Oder die Beurteilung durch den Vorgesetzten steht noch aus.

Solange man nicht fest angestellt ist, sollte man sich nicht durch unangenehmes Verhalten bemerkbar machen.
Aber seinen Chef sollte man schon mal fragen dürfen.
Auch kann man mal den Personalrat fragen.

pauline
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  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 16:52
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Zitat:
Zitat von paulineJ Beitrag anzeigen
So etwas könnte ein Versehen der Behörde sein. Das ist aber sehr selten. Das könnte auch eine nicht so gute Beurteilung des vorgesetzten sein. Oder die Beurteilung durch den Vorgesetzten steht noch aus.

Solange man nicht fest angestellt ist, sollte man sich nicht durch unangenehmes Verhalten bemerkbar machen.
Aber seinen Chef sollte man schon mal fragen dürfen.
Auch kann man mal den Personalrat fragen.

pauline
Hallo Pauline,

angenommen es sei explizit kein Versehen, ebenfalls keine nicht so gute oder ausstehende Beurteilung, sondern tatsächlich bewusstes Handeln -> wäre es dann tatsächlich falsch - oder greift hier die Trennung zwischen Statusrecht (Lebenszeitbeamter / Beamter auf Probe) und Laufbahnrecht (laufbahnrechtliche Probezeit)?

Grüße
Kommunaler24
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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 17:05
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Ich glaube , es ist einfach falsch, hier mit dem Gesetzbuch und dem Kopf durch die Wand zu gehen!!

Irgend etwas könnte da vorliegen. Wer da aufmüpfig reagiert wird die Aussichten nicht verbesern.

Vor einer solchen Anstellung werden ja verschiedene Dienststellen befragt. Auch der Verfassungsschutz (nehme ich jetzt mal an).

Es sind vermutlich auch Anfragen an die Beihilfestelle gerichtet worden. (Obwohl das nicht zulässig wäre. Aber man kann es eben nicht beweisen. Jedenfalls wurden vermutlich einige wegen vieler Arztbesuche nicht eingestellt.)
Es gab dann die Mundprogaganda, die Arztrechnung lieber selbst zu zahlen.

Der Personalrat ist der richtige Ansprechpartner, um da zu Klarheit zu kommen. Mehr sollte man nicht unternehmen.

pauline
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  #7 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 05:27
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Zitat:
Zitat von Kommunaler24 Beitrag anzeigen
Hallo Fistator,

im fiktiven Fall erfolgt nichts außer der formlosen (per Brief) Feststellung des Endes der Probezeit nach der Mindestprobezeit von 1,5 Jahren.

Die entscheidende Frage ist nun: Muss mit dem Ende der Probezeit auch die Lebenszeitverbeamtung einhergehen oder nicht?

Ein "zu jung" gibt es ja nach dem Beamtenstatusgesetz nicht mehr...

"Begründet" sei die Problematik darin das verwaltungsintern unklar sei wie mit derartigen Fällen umzugehen ist.

Grüße
Kommunaler 24
Für mich ist das lles ziemlich diffus. Die Probezeit endet doch erst in einem Jahr. Innerhalb der Probezeit muss man zwei Mal beurteilt werden, zur Hälfte und zum Schluss.
Wenn sich im Laufe der Probezeit eine Nichtbewährung andeutet, muss der Beamte auf die mögliche Konsequenz (Verlängerung) hingewiesen werden und zwar aktenkundig.
Falls das nicht passiert, ist Lebenszeit ein Muss!!
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  #8 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 09:06
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

@crissie: Wie in einem anderen Thread bereits festgestellt wurde, unterscheiden sich die Beamtengesetze der Länder und des Bundes. Dass jeder Beamte in der Probezeit zwei Mal beurteilt werden muss, ist vielleicht auf Bundesebene so, aber nicht in jedem Bundesland.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 09:40
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auf eine "Nichtbewährung" hingearbeitet werden muss. Der Beamte muss im Laufe der Probezeit aktenkundig darauf hingewiesen werden, dass seine Bewährung in Frage steht. Es ist nicht zulässig, ihm dieses erst zum Ende der Probezeit zu eröffnen.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 18:00
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AW: Beamtenverhältnis auf Probe -> Umwandlung auf Lebenszeit?

Zitat:
Zitat von crissie Beitrag anzeigen
Für mich ist das lles ziemlich diffus. Die Probezeit endet doch erst in einem Jahr. Innerhalb der Probezeit muss man zwei Mal beurteilt werden, zur Hälfte und zum Schluss.
Wenn sich im Laufe der Probezeit eine Nichtbewährung andeutet, muss der Beamte auf die mögliche Konsequenz (Verlängerung) hingewiesen werden und zwar aktenkundig.
Falls das nicht passiert, ist Lebenszeit ein Muss!!
...bitte nicht vergessen, wir sprechen über einen fiktiven Fall; da sind die Daten erstmal zweitrangig. Ich hätte den Fall ebensogut ins Jahr 2025 legen können...

Und wie gesagt - mir gehts entscheidend um die Frage ob es möglich ist einfach nur die Probezeit zu beenden ohne gleichzeitig das Beamtenverhältnis auf Probe in eine solches auf Lebenszeit umzuwandeln. So wie ich das hier nun herauslese ist das nicht zulässig, sodass sich der Beamte in diesem Fall mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen müsste um den Sachverhalt aufzuklären -> hilft dann allerdings im Zweifel der Klageweg? Wohl eher nicht, oder?
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