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Beamte auf Lebenszeit - Erneute Einstellung nach Kündigung bei anderer Landesbehörde möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Beamte auf Lebenszeit - Erneute Einstellung nach Kündigung bei anderer Landesbehörde möglich? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 10:49
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Beamte auf Lebenszeit - Erneute Einstellung nach Kündigung bei anderer Landesbehörde möglich?

Aufgrund der Nachholung des Fachabiturs auf dem 2. Bildungsweg und Vollziehung eines fachfremden Studiums wurde der Beamte für sechs Jahre beurlaubt. Da er neben Schule und Studium nur eine geringe Stundenzahl pro Woche arbeiten darf und für die Überbrückungszeit nach Beendigung der Schule und Beginn des Studiums nur durch Vollzeittätigkeit in einem Wirtschaftsbetrieb über die Runden kommen könnte, wird die Überlegung groß das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu kündigen. Der Beamte will ein fachfremdes Studium aufnehmen und beabsichtigt auch nicht jemals wieder in die vorherige Dienststelle zurückzukehren. Wenn Studium absolviert wurde, kann man sich dann bei anderen Behörden (Landes-/Bundesbehörden) bewerben und hat man auch die Chance auf Wiederverbeamtung, da die Kündigung des Beamtenverhältnisses ja aus wirtschaftlichen Gründen vollzogen werden musste?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 16:48
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AW: Beamte auf Lebenszeit - Erneute Einstellung nach Kündigung bei anderer Landesbehörde möglich?

Wenn der Betreffende die allgemeinen Voraussetzungen der Beamtenernennung erfüllt (§ 7 des Beamtenstatusgesetzes sowie weitere Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, insb. Höchstalter von ca 32 bis ca 35 Jahren) und entsprechend geeignet ist, ist das kein Problem.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 18:05
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AW: Beamte auf Lebenszeit - Erneute Einstellung nach Kündigung bei anderer Landesbehörde möglich?

Zitat:
Zitat von Backs Beitrag anzeigen
Wenn der Betreffende die allgemeinen Voraussetzungen der Beamtenernennung erfüllt (§ 7 des Beamtenstatusgesetzes sowie weitere Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, insb. Höchstalter von ca 32 bis ca 35 Jahren) und entsprechend geeignet ist, ist das kein Problem.
Na-Ja!

Es kann eins werden weil die öffentliche Hand wegen der hohen Kosten den Beamtenstatus nur noch in bestimmten Fällen gewähren will.

Da bleibt dann nur Angestellter im öffentlichen Dienst. Was ja auch nicht so schlecht ist. Den Unterschied merkt man bei Erkrankungen und ä.

Also wenn man schon die Entbehrungen im Vorbereitungsdienst zum Beamten hinter sich gebracht hat, sollte man das nicht so schnell wegwerfen.

Wie sich die Einstellungsvoraussetzungen entwickeln werden kann aber niemand voraussagen.

pauline
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2. bildungsweg, beamtenrecht, wiederverbeamtung

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