
12.06.2009, 16:29
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| Baurecht Prozessbetrug des BA Wer haftet, der Beamte der nicht sorgfältig (Schikane mit Bürger treibt) oder das Amt? Konkreter Fall: Bauamtssachbearbeiter hat monatelang sich geweigert,
Bauantrag für Anbau an Remise Entscheidung der zuständigen Fachbehörde (AfL) weiterzuleiten. Ablehnenden Bescheid. Dann Klage. Verwaltungsgericht: Absage. Beamte hatte trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung 2 befürwortende Gutachten nicht in der Akte. (Die Gutachten durch Zufall erhalten, angeblich dürfte Kläger nicht
sehen?!) Es wurde behauptet, es gäbe Schriflstück, Kläger hätte auf jegliche Bautätigkeit verzichtet. Dieses Schreiben gibt es nicht, konnte auch nicht dem Gericht vorgelegt werden. Dann hieß es, Kläger wären zu alt!! Art. 1 GG!! An Hofnachfolger ist inzwischen übergeben. Remise 70x100 war1987 genehmigt. 1998 erlaubt 100x140. Bauamt: alles abreißen! Was kann Kläger tun? Wg Prozessbetrug klagen?? RA hat keine Lust mehr, ist ihm nicht ökonomisch genug. |