Dies ist eine Diskussion zu Auswirkung auf Versorgungsausgleich für E, wenn für B Beamtenstatus wegfällt? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Auswirkung auf Versorgungsausgleich für E, wenn für B Beamtenstatus wegfällt? Hoffe mal, dass Fall hier richtig ist. Habe Versorgungsrecht nicht gefunden und bin deshalb hier gelandet. Vielleicht auch Familienrecht oder Sozialrecht? Erbitte Hinweis, falls Fall treffender platziert werden kann! B soll ein Bundesbeamter sein, der 2001 durch Scheidungsurteil von seiner damaligen Ehefrau (E) geschieden worden ist. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung soll B sich bereits im Vorruhestand befunden haben und war wesentlich jünger als die reguläre Rentengrenze z.B. 54 Jahre . Im Scheidungsurteil soll E nach § 1587 b Abs. 2 BGB einen Versorgungsausgleich durch Quasisplitting zugesprochen worden sein. E soll aus gesundheitlichen Gründen seit 2006 ihren mit dem Scheidungsurteil zugesprochen Versorgungsausgleich tatsächlich beziehen, obwohl sie ebenfalls noch nicht die reguläre Rentengrenze erreicht hat. Angenommen in dieser Ausgangssituation bittet B seinen Dienstherren um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Klar scheint zu sein, dass B in der normalen Rentenversicherung nachversichert wird. Es kommt also zu einem Wechsel des Rententrägers, zu einer Neuberechnung der Versorgungsbezüge von B zum Beispiel bei der BfA mit wahrscheinlich niedrigeren Rentenansprüchen. Fragen: 1.Würde sich bei den Versorgungsbezügen, welche E in diesem Beispielfall 2001 zugesprochen worden sind und die E bereits seit Jahren bezieht, etwas ändern? 2.Würde der Anteil den E an den Pensionsbezügen von B im Scheidungsurteil zugesprochen worden ist ebenfalls der Nachversicherung bei einem normalen Rententräger unterliegen, so das E ebenfalls mit wahrscheinlich niedrigeren Rentenansprüchen zu rechnen hätte. 3.Kann E verhindern (falls die Entscheidung von B negative Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge von E haben sollten) das sich ihre Versorgungsbezüge vermindern, und falls ja, wie? |
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