Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausüben eines Kleingewerbes, obwohl der Beamte selber nicht aktiv mitarbeitet?

Dies ist eine Diskussion zu Ausüben eines Kleingewerbes, obwohl der Beamte selber nicht aktiv mitarbeitet? innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 07:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Keine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ausüben eines Kleingewerbes, obwohl der Beamte selber nicht aktiv mitarbeitet?

Nehmen wir mal an ein Beamter im mittleren Dienst hat vor sich mit einem §34c Maklerschein mit einem eigenen Immobilienbüro selbstständig zu machen und will ein Kleingewerbe beantragen, wobei der Beamte nur geschäftführende Person ist ohne selber aktiv tätig zu sein, da seine Lebenspartnerin all diese Tätigkeiten ausführt und der Beamte nur Unterzeichner aller Rechnungen ist und mit seinem Namen die Haftung des Immobilienbüro unternimmt. Darf der Dienstherr dem Beamten dieses Gewerbetreiben, wo er selber nicht aktiv mitarbeitet, untersagen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 08:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Ausüben eines Kleingewerbes, obwohl der Beamte selber nicht aktiv mitarbeitet?

Ich habe von Beamtenrecht keine Ahnung, aber eine allgemeine Frage:

wer haftet als "Rechnungsunterzeichner" für die Leistungen, und wer tritt dann dadurch offiziell als Unternehmer auf? Doch wohl der Unterzeichner, in dessen Namen die Leistung ausgeführt wurde - oder?

Die Vorteile des Konstrukts verstehe ich nicht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Automatische Verlängerung eines Vertrages, obwohl gekündigt und nicht genutzt? Verbraucherrecht 02.04.2010 11:46
Nicht verheiratete Beamte: Beihilfe für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung Nachrichten: Recht & Gesetz 24.08.2009 15:10
Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein Gewerberecht 21.09.2006 17:54
VGH: Verurteilter Mörder darf Apothekerberuf nicht mehr ausüben Nachrichten: Recht & Gesetz 08.05.2006 20:59
Ablehnung eines Statuswechsel Aktiv-Passiv Vereinsrecht 17.04.2006 20:53





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN