Dies ist eine Diskussion zu Ausschluss von anderswo nicht bewährten Bewerbern rechtens? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Ausschluss von anderswo nicht bewährten Bewerbern rechtens? Nun findet dieser Bewerber (mit erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst) – der bereits in einem anderen Bundesland in einem Beamtenverhältnis auf Probe gestanden hat und sich dabei nicht bewährt hat – die Information, dass solche Bewerber grundsätzlich vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen seien Ist speziell so ein Passus nicht überzogen, da er für solche Personen letztlich doch quasi einem generellen Berufsverbot gleichkommt?! (da er ja schon im betreffenden Bundesland de facto Berufsverbot hat und zumal ein erfolgreiches Disziplinarverfahren nur in dem betreffenden Bundesland eine nochmalige Berufung ins Beamtenverhältnis auschließen würde)Könnte man da nicht „flunkern“, indem man betreffs „unbewährter Beamtenzeiten“ gestellte Fragen vorsätzlich falsch beantwortet, zumal rechtlich unkorrekte Fragen angeblich auch nicht unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen? Müsste man bei einem „Auffliegen“ neben einer Entlassung auch noch mit weiteren strafrechtlichen Konsequenzen infolge „Amtserschleichung“ bzw. „arglistiger Täuschung“ rechnen? Könnte man sich Chancen ausrechnen, in Anlehnung an o.g. Argumentation gegen eine Entlassung vorzugehen? Es wäre sehr schön, wenn jemand mir seine Einschätzung zu diesen Fragen zukommen lassen könnte – hierfür ganz herzlichen Dank! ![]() Ich muss um eine Beantwortung bis morgen zur Mittagszeit bitten!! Geändert von Exillehrkörper (27.06.2010 um 11:33 Uhr). |
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