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ArbPlSchG im neuen Beamtenrecht

Dies ist eine Diskussion zu ArbPlSchG im neuen Beamtenrecht innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 30.03.2009, 19:37
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ArbPlSchG im neuen Beamtenrecht

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

B leistet vom 1.10.05 - 30.06.06 seinen Grundwehrdienst ab. Während dieser Zeit bewirbt er sich erfolgreich bei einer niedersächsischen Gemeinde für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst. Der entsprechende Vorbereitungsdienst wird vom 1.8.06 bis 31.07.09 abgeleistet.

Nach dem alten Recht wäre B früher angestellt worden (§ 9 Abs. 8 S.4 ArbPlSchG). Die Anstellung ist jedoch mit der Reform des Beamtenrechts weggefallen.

Fragen:
Ist der § 9 Abs. 8 S. 4 ArbPlSchG nun obsolet?
Wie ist die Rechtslage im neuen Beamtenrecht? Gibt es weiterhin Vergünstigungen für B?


Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Hilfe.


Grüße

RLangdon
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