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Arbeitszeit

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitszeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 03.05.2009, 20:36
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Arbeitszeit

Hallo zusammen!

Ich weiß, dass Lehrer kaum arbeiten, aber dennoch bitte ich um Hilfe bei der folgenden fiktiven Situation:

In dem Kollegium einer Schule wird ein Arbeitstreffen durch die Schulleitung geplant. Dieses Treffen soll gemeinsam mit dem Betreuungspersonal stattfinden, das bis 17 Uhr arbeitet. Der Termin ist also um 17 Uhr angesetzt, soll allerdings bis 20 Uhr evtl. auch bis 21 Uhr andauern. Die Betreuer können - aufgrund der anliegenden Themen - bereits um 18 Uhr gehen. Die Lehrer sollen länger bleiben. Auch sie arbeiten zum Teil bis 15 Uhr und dann eben wieder ab 17 Uhr. Auf Anfrage bei der Schulleitung, ob die Veranstaltung denn nun wirklich bis 21 Uhr andauern muss, erhalten einige Kollegen die Antwort: Ihr seit Beamte, also immer im Dienst. Ihr müsst kommen, weil ich es so angeordnet habe. Das ist wie bei Schulfesten oder anderen Veranstaltungen. Auch da müsst ihr anwesend sein.

Nun meine Frage, abgesehen von der unglücklichen Wortwahl der Schulleitung, ist es wie hier in dem angenommenen Fall tatsächlich der Fall, dass Beamte stets antreten müssen, wenn die Schulleitung dies anordnet?

Danke für eure Mühe, Bienenmama
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