
03.03.2010, 18:40
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| AW: Arbeiten in der Dienststelle trotz Krankschreibung Zitat: |
Zitat von fwinner001 Angenommen ein Beamter ist Lehrer/Rektor, hat sich den Fuß verknackst und ist für 6 Wochen krank geschrieben. Da er aber viel Arbeit auf seinem Schreibtisch hat möchte er 2-3 Stunden am Tag in seinem Büro in der Dienststelle arbeiten.
Darf er das Problemlos? Ist er während dieser Zeit versichert? ( Unfall, Dienstunfähigkeit usw.) Welche Konsequenzen hat er zu befürchten?
Wie sieht die ganze Situation aus, wenn er sich auf eigene Verantwortung und gegen den Rat des Arztes gesund schreiben lässt? | Der Dienstherr darf im Falle der Krankschreibung das Arbeitsangebot es Beamten nicht annehmen.
Sollte ein Arzt ihn gesundschreiben, muss er arbeiten. Wie die Gesundschreibung zustnde kam, ist unerheblich. |