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Arbeiten in der Dienststelle trotz Krankschreibung

Dies ist eine Diskussion zu Arbeiten in der Dienststelle trotz Krankschreibung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 03.03.2010, 18:05
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Arbeiten in der Dienststelle trotz Krankschreibung

Angenommen ein Beamter ist Lehrer/Rektor, hat sich den Fuß verknackst und ist für 6 Wochen krank geschrieben. Da er aber viel Arbeit auf seinem Schreibtisch hat möchte er 2-3 Stunden am Tag in seinem Büro in der Dienststelle arbeiten.
Darf er das Problemlos? Ist er während dieser Zeit versichert? (Unfall, Dienstunfähigkeit usw.) Welche Konsequenzen hat er zu befürchten?
Wie sieht die ganze Situation aus, wenn er sich auf eigene Verantwortung und gegen den Rat des Arztes gesund schreiben lässt?
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Alt 03.03.2010, 18:40
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AW: Arbeiten in der Dienststelle trotz Krankschreibung

Zitat:
Zitat von fwinner001
Angenommen ein Beamter ist Lehrer/Rektor, hat sich den Fuß verknackst und ist für 6 Wochen krank geschrieben. Da er aber viel Arbeit auf seinem Schreibtisch hat möchte er 2-3 Stunden am Tag in seinem Büro in der Dienststelle arbeiten.
Darf er das Problemlos? Ist er während dieser Zeit versichert? (Unfall, Dienstunfähigkeit usw.) Welche Konsequenzen hat er zu befürchten?
Wie sieht die ganze Situation aus, wenn er sich auf eigene Verantwortung und gegen den Rat des Arztes gesund schreiben lässt?
Der Dienstherr darf im Falle der Krankschreibung das Arbeitsangebot es Beamten nicht annehmen.
Sollte ein Arzt ihn gesundschreiben, muss er arbeiten. Wie die Gesundschreibung zustnde kam, ist unerheblich.
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