Dies ist eine Diskussion zu Antrag auf vorzeit. Rückkehr aus Urlaub ohne Bezüge, 4 M. Bezüge, dann Rückforderung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| wie ist folgende fiktive Situation rechtlich zu bewerten: Frau A (Beamtin) will Ihren Urlaub ohne Bezüge vorzeitig beenden und stellt bei Ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag. Der Arbeitgeber informiert die Beamtin, dass wenn der Antrag durchgeht Bezügezahlungen erfolgen werden obwohl evtl. die Beamtin mangels einer zu besetzenden Position noch eine zeitlang zu hause bleiben kann. Schon 3 Wochen nach diesem schriftlichen Antrag kommt vom Arbeitgeber kein Bewilligungsbescheid dafür aber eine Bezügemitteilung. Die Bezügezahlungen erfolgen die nächsten 3 Monate. Im letzten Monat wird sogar die Teilzeit wie beantragt von 20 auf 30 Stunden pro Woche hochgesetzt und bezahlt. Im 4. Monat kommt eine weitere Bezügemitteilung indem die bereits vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden. Bis heute ist keine schriftliche Ablehnung erfolgt. Nach einem Telefonat mit dem Arbeitgeber erklärt dieser, dass der Antrag abgelehnt worden sei. Die Bezüge seien aus Versehen gezahlt worden. Genauso aus "Versehen" sei auch keine Benachrichtigung über die Ablehnung erfolgt. Fragen: Ist das rechtens? Ist Frau A nun wieder aktive Beschäftigte oder weiterhin in Urlaub ohne Bezüge? Müssen die geleisteten Zahlungen tatsächlich wieder zurückgezahlt werden? Ist Frau A nicht im guten Glauben gewesen, da sie sich auch wieder um eine Krankenversicherung gekümmert hat und sich jeden Tag bereitgehalten hat die Stelle anzutreten? Welche Rechtsgrundlage greift hier? Vielen Dank im voraus und beste Grüsse Geändert von beamtin (05.11.2009 um 03:04 Uhr). Grund: vertippfehlt |
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