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Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis

Dies ist eine Diskussion zu Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 28.06.2010, 08:21
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Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis

Hallo zusammen!

Wie würde sich folgender Sachverhalt erklären lassen.

Ein Beamter möchte die Behörde wechseln. Allerdings verweigert der alte Dienstherr seine Zustimmung und der neue Dienstherr möchte nicht ohne Zustimmung verbeamten. Würde ein Antrag auf Entlassung mit dem Ziel einer direkten Anschlussverbeamtung beim anderen Dienstherrn
1. überhaupt möglich sein und
2. falls möglich, irgendwelche gravierenden Nachteile haben?

Danke schonmal für Eure Antworten.

Gruß
Wechselwillig
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Alt 01.07.2010, 07:07
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AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis

Zitat:
Zitat von wechselwillig Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

Wie würde sich folgender Sachverhalt erklären lassen.

Ein Beamter möchte die Behörde wechseln. Allerdings verweigert der alte Dienstherr seine Zustimmung und der neue Dienstherr möchte nicht ohne Zustimmung verbeamten. Würde ein Antrag auf Entlassung mit dem Ziel einer direkten Anschlussverbeamtung beim anderen Dienstherrn
1. überhaupt möglich sein und
2. falls möglich, irgendwelche gravierenden Nachteile haben?

Danke schonmal für Eure Antworten.

Gruß
Wechselwillig
Bei einem Dienstherrnwechsel braucht man keinen Antrag auf Entlassung zu stellen. Wenn man die Urkunde des neuen Dienstherrn annimmt, ist man automatisch aus dem vorherigen Beamtenverhältnis entlassen.
Dienstherrnwechsel heißt aber nicht Behördenwechsel sondern Wechsel vom Land zum Bund oder umgekehrt, Land zur Kommune bzw. umgekehrt, bund zur Kommune oder andersrum.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 18:00
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AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis

So viel ich weiß, muss beim alten Dienstherrn ein Antrag auf Versetzung gestellt werden, der stattgegeben werden muss, kann bis zu 3 Monate dauern, da man nicht 2 Beamtenurkunden besitzen darf
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 20:10
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AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis

Zitat:
Zitat von el Goro Beitrag anzeigen
So viel ich weiß, muss beim alten Dienstherrn ein Antrag auf Versetzung gestellt werden, der stattgegeben werden muss, kann bis zu 3 Monate dauern, da man nicht 2 Beamtenurkunden besitzen darf
Wie gesagt, Dienstherren der Beamten sind der Bund, die Länder und die Kommunen.
Wenn man z.B. vom Bund zum Land wechseln möchte und die gewünschte Versetzung wird blockiert, kann man einfach die Urkunde der Landesbehörde annehmen und schon ist man automatisch Landesbeamter. Wir nennen das "Heldenklau".
Ist aber nicht die feine Art und sollte nur im äußersten Notfall praktiziert werden.
Grundsätzlich ist es aber schon möglich, eine beantragte Versetzung aus dienstlichen Gründen (z.B. Erledigung unaufschiebbarer Terminsachen) eine Zeit lang hinauszuschieben.
Wenn die Gründe hierfür zwingend sind, hat der Beamte keine Möglichkeit, dagegen anzugehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 19:17
fec fec ist offline
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AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis

Der Beamte wird dann aber beim neuen Dienstherrn wieder Beamter auf Probe, oder?
Damit hängt er für diese Zeit in der Luft.
Wie sieht das mit den Penionsansprüchen aus?
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