Dies ist eine Diskussion zu Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis innerhalb des Forums Beamtenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis Wie würde sich folgender Sachverhalt erklären lassen. Ein Beamter möchte die Behörde wechseln. Allerdings verweigert der alte Dienstherr seine Zustimmung und der neue Dienstherr möchte nicht ohne Zustimmung verbeamten. Würde ein Antrag auf Entlassung mit dem Ziel einer direkten Anschlussverbeamtung beim anderen Dienstherrn 1. überhaupt möglich sein und 2. falls möglich, irgendwelche gravierenden Nachteile haben? Danke schonmal für Eure Antworten. Gruß Wechselwillig |
| |||
| AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis Zitat:
Dienstherrnwechsel heißt aber nicht Behördenwechsel sondern Wechsel vom Land zum Bund oder umgekehrt, Land zur Kommune bzw. umgekehrt, bund zur Kommune oder andersrum. |
| |||
| AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis So viel ich weiß, muss beim alten Dienstherrn ein Antrag auf Versetzung gestellt werden, der stattgegeben werden muss, kann bis zu 3 Monate dauern, da man nicht 2 Beamtenurkunden besitzen darf |
| |||
| AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis Zitat:
Wenn man z.B. vom Bund zum Land wechseln möchte und die gewünschte Versetzung wird blockiert, kann man einfach die Urkunde der Landesbehörde annehmen und schon ist man automatisch Landesbeamter. Wir nennen das "Heldenklau". Ist aber nicht die feine Art und sollte nur im äußersten Notfall praktiziert werden. Grundsätzlich ist es aber schon möglich, eine beantragte Versetzung aus dienstlichen Gründen (z.B. Erledigung unaufschiebbarer Terminsachen) eine Zeit lang hinauszuschieben. Wenn die Gründe hierfür zwingend sind, hat der Beamte keine Möglichkeit, dagegen anzugehen. |
| |||
| AW: Antrag auf Entlassung wegen neuem Beamtenverhältnis Der Beamte wird dann aber beim neuen Dienstherrn wieder Beamter auf Probe, oder? Damit hängt er für diese Zeit in der Luft. Wie sieht das mit den Penionsansprüchen aus? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Versorgungsansprüche bei der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Antrag | Beamtenrecht | 10.12.2009 15:09 |
| Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen? | Beamtenrecht | 02.12.2009 16:04 |
| Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Beamter auf Widerruf | Beamtenrecht | 28.12.2008 18:37 |
| Antrag auf Entlassung eines Beamten | Beamtenrecht | 22.06.2006 02:03 |
| Antrag auf Entlassung als Beamter z.A. | Beamtenrecht | 18.03.2006 12:54 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios