Dies ist eine Diskussion zu Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit? Beamtin A (100 % Kraft) beim Land Baden-Württemberg ist in Erziehungsurlaub gegangen und Beamtin B wurde auf deren Stelle abgeordnet. Beamtin B gefällt es auf der Stelle sehr gut, so dass sie nicht mehr zurück an ihre Stammdienststelle möchte. Wie sieht es aber aus, wenn Beamtin A nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen möchte? Hat Beamtin A Anspruch auf ihre frühere Arbeitsstelle oder nicht? Müsste Beamtin B dann wieder an ihre Stammdienststelle zurück? Was wenn dort alles besetzt ist??? Weitere Abordnung an irgendeine andere Behörde, die gerade eine freie Stelle hat? Sollte Beamtin B vorsorglich einen Versetzungsantrag an diese Behörde stellen oder hat sie keine Möglichkeit an dieser Behörde zu bleiben, weil Beamtin A diese Stelle frei gehalten werden muss |
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| AW: Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit? ![]() Ach ja, die Kollegen werden sich sicher freuen, wenn ihrer alten Kollegin die Stelle weggenommen wird. Das Arbeitsklima stell ich mir sehr entspannt vor
__________________ Zitat:
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| AW: Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit? Zitat:
Darüber werden bei uns die Elternzeitler vorherinformiert. Natürlich kann es im Idealfall dazu kommen; aber wenn man lange in Elternzeit ist, wird kein Vorgesetzter die Stelle solange freihalten können. |
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