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Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit?

Dies ist eine Diskussion zu Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 22.01.2011, 20:31
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Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit?

Hallo,
Beamtin A (100 % Kraft) beim Land Baden-Württemberg ist in Erziehungsurlaub gegangen und Beamtin B wurde auf deren Stelle abgeordnet. Beamtin B gefällt es auf der Stelle sehr gut, so dass sie nicht mehr zurück an ihre Stammdienststelle möchte.

Wie sieht es aber aus, wenn Beamtin A nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen möchte?

Hat Beamtin A Anspruch auf ihre frühere Arbeitsstelle oder nicht? Müsste Beamtin B dann wieder an ihre Stammdienststelle zurück? Was wenn dort alles besetzt ist??? Weitere Abordnung an irgendeine andere Behörde, die gerade eine freie Stelle hat?

Sollte Beamtin B vorsorglich einen Versetzungsantrag an diese Behörde stellen

oder hat sie keine Möglichkeit an dieser Behörde zu bleiben, weil Beamtin A diese Stelle frei gehalten werden muss
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 20:36
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AW: Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit?





Ach ja, die Kollegen werden sich sicher freuen, wenn ihrer alten Kollegin die Stelle weggenommen wird. Das Arbeitsklima stell ich mir sehr entspannt vor
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 07:01
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AW: Anrecht auf gleiche Dienststelle nach Elternzeit?

Zitat:
Zitat von Sonja1972 Beitrag anzeigen
Hallo,
Beamtin A (100 % Kraft) beim Land Baden-Württemberg ist in Erziehungsurlaub gegangen und Beamtin B wurde auf deren Stelle abgeordnet. Beamtin B gefällt es auf der Stelle sehr gut, so dass sie nicht mehr zurück an ihre Stammdienststelle möchte.

Wie sieht es aber aus, wenn Beamtin A nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen möchte?

Hat Beamtin A Anspruch auf ihre frühere Arbeitsstelle oder nicht? Müsste Beamtin B dann wieder an ihre Stammdienststelle zurück? Was wenn dort alles besetzt ist??? Weitere Abordnung an irgendeine andere Behörde, die gerade eine freie Stelle hat?

Sollte Beamtin B vorsorglich einen Versetzungsantrag an diese Behörde stellen

oder hat sie keine Möglichkeit an dieser Behörde zu bleiben, weil Beamtin A diese Stelle frei gehalten werden muss
Es gibt keinen Rechtsanspruch, auf dem gleichen Arbeitsplatz eingesetzt zu werden. Gleichartig und gleichwertig muss er sein.
Darüber werden bei uns die Elternzeitler vorherinformiert.
Natürlich kann es im Idealfall dazu kommen; aber wenn man lange in Elternzeit ist, wird kein Vorgesetzter die Stelle solange freihalten können.
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