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Anrechnung Vordienstzeiten/Sprungbeförderung

Dies ist eine Diskussion zu Anrechnung Vordienstzeiten/Sprungbeförderung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 16.02.2010, 18:32
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Anrechnung Vordienstzeiten/Sprungbeförderung

Angenommen Herr X war bei der Bundeswehr als Offizier des Truppendienstes nach BesGr. A 11 besoldet. Während seiner Dienstzeit hat Herr X einen universitären Hochschulabschluss erworben. Nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr hat Herr X mit Erfolg die Laufbahnprüfung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes absolviert und ist bei seiner Gemeinde im Eingangsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes übernommen worden.
Ist es für Herrn X beamtenrechtlich möglich, nachdem er sich bei einer anderen Gemeinde erfolgreich auf eine Stellenausschreibung in A 11 bzw. A 12 beworben hat, in dieser BesGr. übernommen zu werden? Oder würde es sich um eine Sprungbeförderung handeln, da die Vordienstzeiten des Herrn X bei derBundeswehr nicht angerechnet werden können?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 07:59
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AW: Anrechnung Vordienstzeiten/Sprungbeförderung

Wenn analog des Bundesbeamtengesetzes verfahren wird, darf es keine "Sprungbeförderung geben. Ämter, die nach der Gestaltung der Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.
Bei Bundesbeamten kann der sog. Bundespersonalausschuss beim BMI Ausnahmen zulassen (Einzelfallentscheid).
Ich gehe davon aus, dass es auf kommunaler Ebene gleichartiges gibt. Chancen m.E. äußerst gering.
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