Dies ist eine Diskussion zu Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Mal angenommen der Mitarbeiter einer großen Behörde verfasst von seinem Dienst-PC einen beleidigenden Eintrag in ein Online-Gästebuch mit der Aufforderung, von der höchsten Brücke zu springen, um sich selbst das Leben zu nehmen. Die IP-Abfrage zeigte die Behörde als Absender an. Haftet die Behörde für das Fehlverhalten dieses Mitarbeiters? Gibt es ein entsprechendes Gesetz bzw. einen Paragraphen? Danke! mks2010 |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Zitat:
Zudem besteht ja auch die Möglichkeit einer Zivilklage des Betroffenen gegen diese Person. |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Zitat:
Ein wirklicher Schaden dürfte hier nicht entstanden sein.Natürlich kann man den Mitarbeiter privat anzeigen. Allerdings sehe ich da kaum Erfolgsaussichten, zumal die IP-Anfrage die Behörde als Absender zeigt und nicht den Mitarbeiter..... |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Danke für die Antworten. Mucki: Da die Behörde als Absender feststeht - ist diese nicht verpflichtet, den Verfasser zu ermitteln? Und dieser Name wird mir dann nicht mitgeteilt? Der Verfasser wird dann seitens der Behörde beschützt? ist das so richtig? Gruss mks2010 |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Zitat:
Was ich immer noch nicht verstanden habe. Wer ist hier eigentlich zu Schaden gekommen?? Den Gästebucheintrag kann man einfach löschen..... |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Zitat:
Zitat:
Oder meinst Du "Goldi" ist nicht mehr im Forum, weil er verhaftet wurde |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Zitat:
Aber was passiert, wenn sich der Beleidigte einen Anwalt nimmt, der die Behörde anschreibt, ihnen die IP vorlegt und sie auffordert, den Nutzer zu nennen? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter Zitat:
Weiterhin bin ich mir nicht sicher, ob der Nutzer überhaupt ermittelt werden kann. Sobald er den Eintrag von einem Rechner geschrieben hat, den mehrere Mitarbeiter nutzen können, funktioniert das schon nicht mehr.Und wenn keine Rechtschutzversicherung vorliegt, würde ich davon dringend abraten. Ich halte die Erfolgsaussichten für sehr gering. Und zu Goldi: |
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| AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter 1.) Die Frage von Mucki, wer zu Schaden gekommen ist, ist erschütternd. Behörden erwarten von den Bürgern cent-genaue Informationen, sonst wird sofort gestraft und sanktioniert. Zeitgleich sitzt dort ein Mitarbeiter, der anonym einen depressiven Menschen beleidigt und dazu auffordert, sich das Leben zu nehmen. Und die Behörde schreibt auf Anfrage, dass sie nichts unternehmen könne. In anderen Fällen liest man davon, dass Mitarbeiter, die Sexseiten aufrufen oder privat E-Mails schreiben, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. 2.) Das Datum, die Uhrzeit (minutiös bis auf die Minute) stehen fest und natürlich auch die Webseite, die aufgerufen war. Selbst wenn sich zwei Mitarbeiter den PC teilen, sollte man anhand des Dienstplanes ermitteln können, wer diesen genutzt hat. Erschreckend ist dieses sofortige Abblocken der Behörde, dass man nichts tun könne. Gruss mks |
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