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Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Dies ist eine Diskussion zu Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 09:02
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Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Hallo!

Mal angenommen der Mitarbeiter einer großen Behörde verfasst von seinem Dienst-PC einen beleidigenden Eintrag in ein Online-Gästebuch mit der Aufforderung, von der höchsten Brücke zu springen, um sich selbst das Leben zu nehmen.

Die IP-Abfrage zeigte die Behörde als Absender an.

Haftet die Behörde für das Fehlverhalten dieses Mitarbeiters? Gibt es ein entsprechendes Gesetz bzw. einen Paragraphen?

Danke!
mks2010
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  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 08:37
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Zitat:
Zitat von mks2010
Hallo!

Mal angenommen der Mitarbeiter einer großen Behörde verfasst von seinem Dienst-PC einen beleidigenden Eintrag in ein Online-Gästebuch mit der Aufforderung, von der höchsten Brücke zu springen, um sich selbst das Leben zu nehmen.

Die IP-Abfrage zeigte die Behörde als Absender an.

Haftet die Behörde für das Fehlverhalten dieses Mitarbeiters? Gibt es ein entsprechendes Gesetz bzw. einen Paragraphen?

Danke!
mks2010
Die Behörde haftet natürlich nicht für das Fehlverhalten des Mitarbeiters. Sie kann und sollte ihn aber arbeits- bzw. dienstrechtlich belangen.
Zudem besteht ja auch die Möglichkeit einer Zivilklage des Betroffenen gegen diese Person.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 08:51
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Zitat:
Zitat von mks2010
Hallo!

Mal angenommen der Mitarbeiter einer großen Behörde verfasst von seinem Dienst-PC einen beleidigenden Eintrag in ein Online-Gästebuch mit der Aufforderung, von der höchsten Brücke zu springen, um sich selbst das Leben zu nehmen.

Die IP-Abfrage zeigte die Behörde als Absender an.

Haftet die Behörde für das Fehlverhalten dieses Mitarbeiters? Gibt es ein entsprechendes Gesetz bzw. einen Paragraphen?

Danke!
mks2010
Nein, die Behörde haftet nactürlich nicht! Für was auch Ein wirklicher Schaden dürfte hier nicht entstanden sein.

Natürlich kann man den Mitarbeiter privat anzeigen. Allerdings sehe ich da kaum Erfolgsaussichten, zumal die IP-Anfrage die Behörde als Absender zeigt und nicht den Mitarbeiter.....
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  #4 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 09:20
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Danke für die Antworten.

Mucki: Da die Behörde als Absender feststeht - ist diese nicht verpflichtet, den Verfasser zu ermitteln?

Und dieser Name wird mir dann nicht mitgeteilt? Der Verfasser wird dann seitens der Behörde beschützt? ist das so richtig?

Gruss mks2010
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  #5 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 09:33
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Zitat:
Zitat von mks2010
Da die Behörde als Absender feststeht - ist diese nicht verpflichtet, den Verfasser zu ermitteln?

Und dieser Name wird mir dann nicht mitgeteilt? Der Verfasser wird dann seitens der Behörde beschützt? ist das so richtig?
Die Behörde ist erstmal zu gar nichts verpflichtet. Weiterhin ist es fraglich, ob die Behörde den "Verfasser" des Eintrages überhaupt ermitteln kann.

Was ich immer noch nicht verstanden habe. Wer ist hier eigentlich zu Schaden gekommen?? Den Gästebucheintrag kann man einfach löschen.....
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  #6 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 09:45
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Zitat:
Zitat von Mucki58
Die Behörde ist erstmal zu gar nichts verpflichtet. Weiterhin ist es fraglich, ob die Behörde den "Verfasser" des Eintrages überhaupt ermitteln kann.
Das ist korrekt, ich frage mich allerdings, ob die Behörde im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen den Schreiberling nicht outen muss.

Zitat:
Zitat von Mucki58
Wer ist hier eigentlich zu Schaden gekommen?? Den Gästebucheintrag kann man einfach löschen.....
Ist trotzdem eine Beleidigung. Wenn ich zu jemandem "Ar..." sage, ist der Schall auch verhallt, trotzdem kann ich belangt werden.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 09:54
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Zitat:
Zitat von Humungus
Das ist korrekt, ich frage mich allerdings, ob die Behörde im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen den Schreiberling nicht outen muss.
Klaro, nur wird sich die Staatsanwaltschaft mit der Sache nicht weiter beschäftigen.
Zitat:
Zitat von Humungus
Ist trotzdem eine Beleidigung. Wenn ich zu jemandem "Ar..." sage, ist der Schall auch verhallt, trotzdem kann ich belangt werden.
Auch das ist korrekt. Nur wie schon geschrieben interessiert sich die Staatsanwaltschaft für Gästebucheinträge idR nicht Oder meinst Du "Goldi" ist nicht mehr im Forum, weil er verhaftet wurde
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  #8 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 10:02
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Zitat:
Zitat von Mucki58
Klaro, nur wird sich die Staatsanwaltschaft mit der Sache nicht weiter beschäftigen.
Denke ich auch.

Aber was passiert, wenn sich der Beleidigte einen Anwalt nimmt, der die Behörde anschreibt, ihnen die IP vorlegt und sie auffordert, den Nutzer zu nennen?

Zitat:
Zitat von Mucki58
Oder meinst Du "Goldi" ist nicht mehr im Forum, weil er verhaftet wurde
http://de.toonpool.com/user/112/file...ast_349975.jpg
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  #9 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 10:28
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

Zitat:
Zitat von Humungus
Aber was passiert, wenn sich der Beleidigte einen Anwalt nimmt, der die Behörde anschreibt, ihnen die IP vorlegt und sie auffordert, den Nutzer zu nennen?
Dann wird sich wohl als erstes der Datenschutzbeauftragte der Behörde einschalten Weiterhin bin ich mir nicht sicher, ob der Nutzer überhaupt ermittelt werden kann. Sobald er den Eintrag von einem Rechner geschrieben hat, den mehrere Mitarbeiter nutzen können, funktioniert das schon nicht mehr.

Und wenn keine Rechtschutzversicherung vorliegt, würde ich davon dringend abraten. Ich halte die Erfolgsaussichten für sehr gering.

Und zu Goldi:
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  #10 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 15:26
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AW: Anonymer Gästebucheintrag durch Behördenmitarbeiter

1.) Die Frage von Mucki, wer zu Schaden gekommen ist, ist erschütternd.
Behörden erwarten von den Bürgern cent-genaue Informationen, sonst wird sofort gestraft und sanktioniert.
Zeitgleich sitzt dort ein Mitarbeiter, der anonym einen depressiven Menschen beleidigt und dazu auffordert, sich das Leben zu nehmen.
Und die Behörde schreibt auf Anfrage, dass sie nichts unternehmen könne.
In anderen Fällen liest man davon, dass Mitarbeiter, die Sexseiten aufrufen oder privat E-Mails schreiben, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.

2.) Das Datum, die Uhrzeit (minutiös bis auf die Minute) stehen fest und natürlich auch die Webseite, die aufgerufen war. Selbst wenn sich zwei Mitarbeiter den PC teilen, sollte man anhand des Dienstplanes ermitteln können, wer diesen genutzt hat.

Erschreckend ist dieses sofortige Abblocken der Behörde, dass man nichts tun könne.
Gruss mks
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