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Annahme von Geschenk oder Nebentätigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Annahme von Geschenk oder Nebentätigkeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 08.10.2009, 15:33
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Annahme von Geschenk oder Nebentätigkeit

Hallo,

ein Beamter (ausgewiesener Fachmann) erhält per Post ein Buch mit der Bitte des Verlages dies zu bewerten/begutachten. Unabhängig von der Beurteilung kann er das Buch behalten.
Ist die Annahme des Buches ein Fall von "Annahme von Belohnung & Geschenke" oder ein Fall von "Nebentätigkeit", da er eine Gegenleistung liefert?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 17:31
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AW: Annahme von Geschenk oder Nebentätigkeit

Zitat:
Zitat von benidam
Hallo,

ein Beamter (ausgewiesener Fachmann) erhält per Post ein Buch mit der Bitte des Verlages dies zu bewerten/begutachten. Unabhängig von der Beurteilung kann er das Buch behalten.
Ist die Annahme des Buches ein Fall von "Annahme von Belohnung & Geschenke" oder ein Fall von "Nebentätigkeit", da er eine Gegenleistung liefert?
Beides. Die Begutachtung kann ggf. unter § 100, Abs. 1 (2) BBG (wissenschaftl. Tätigkeit eingeordnet werden und wäre nur anzeige- und nicht genehmigungspflichtig.
Beim Buch kommt es auf den Wert an. Jede Dienststelle hat ihre Geschäftsordnung, in deru.a. die Bestimmung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken geregelt ist (Wertgrenzen).
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 08:03
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AW: Annahme von Geschenk oder Nebentätigkeit

Ja, der einfache Weg ist die Einordnung als Nebentätigkeit. Da das Buch die Wertgrenze überschreitet, müsste eine Genehmigung erteilt werden, damit der Kollege das Buch behalten kann.
Hier kommt es auf die Sichtweise oder die genaue Abgrenzung an.
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