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Amtswillkür ? Kann man dagegen vorgehen?

Dies ist eine Diskussion zu Amtswillkür ? Kann man dagegen vorgehen? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 22.03.2011, 19:57
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Amtswillkür ? Kann man dagegen vorgehen?

Abend liebe Community.
Meine Frage:
Kann man dagegen was unternehmen , wenn eine Beamtin / ein Beamter vom Jugend/Bezirksamt von einer Person, die nichts verbrochen hat oder sonst irgendwie mit irgendeinem Fall zu tun hat, die Daten aus der Datenbank nimmt und für eigene Zwecke benutzt?

Mit Daten sind Adresse , Telefonnummern und ähnliches gemeint.

Vielen Dank

PS: Ist sowas eine Straftat ? Wie heißt diese Tat?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 02:00
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AW: Amtswillkür ? Kann man dagegen vorgehen?

Das Verhalten des Beamten ist vorwerfbar nach § 43 II 1 BDSG, möglicherweise auch strafbar nach § 44 I, das ist allerdings Tatfrage.
Außerdem handelt es sich um eine Dienstpflichtverletzung, die mit einer Geldstrafe im oberen Bereich geahndet wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 15:17
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AW: Amtswillkür ? Kann man dagegen vorgehen?

Zitat:
Zitat von Oguz20 Beitrag anzeigen
Mit Daten sind Adresse , Telefonnummern und ähnliches gemeint.
Solche Daten kann man im Allgemeinen dem öffentlichen Telefonbuch entnehmen. Wie will man also beweisen, dass die aus einer dienstlichen Quelle stammen? Und was sind das für eigene Zwecke?
__________________
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