Dies ist eine Diskussion zu Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| A (20 Jahre) soll bald eine Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst antreten und muss nächste Woche zum Amtsarzt. Vorab bekommt er ein Schreiben, in dem nach früheren Erkrankungen von ihm und in seiner Familienchronik gefragt wird. Weil A bis auf eine Blinddarm OP noch nie im Krankenhaus war und auch sonst keine chronischen oder schweren Krankheiten mit sich rumschleppt, gilt er eigentlich als gesund und "tauglich". Allerdings traten in As Familie häufig Krebserkrankungen auf, was natürlich ein schlechtes Licht auf A werfen wird. Muss A eigentlich diese Erkrankungen "zugeben" oder hat der Staat eine Möglichkeit, in den Akten der Eltern und Großeltern rumzuschnüffeln und As Verbergen an dieser Stelle aufzudecken? Soll A lieber auf Risiko spielen und die Krankheiten verschweigen oder sie zugeben und dann eine Nicht-Verbeamtung riskieren? |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! würde ich nicht machen. dann muss a nämlich die nächsten 40 jahre mit einer lüge leben und zu der angst, dass er auch an krebs erkranken könnte, wird die angst kommen, dass sein schwindel auffliegt. dann würde er nicht nur rausgeworfen, sondern kriegte vermutlich bei ner behörde gar keinen job wieder... stell dir vor a würde tatsächlich selber krank. seinem eigenen arzt wird er ja von der familiengeschichte berichten wollen. und nun wird er selber krank, dann könnte er berentet werden müssen. bevor dem muss er aber schweigepflichtsentbindungen abgeben.... äääähhh und sein hausarzt gibt dann ganz blauäugig an, dass aufgrund von gehäuften familienvorkommen.... vielleicht muss er zur reha, da gibt er auch die wahrheit an, der abschlussbericht geht an den amtsarzt (is vielleich tnoch der selbe) und irgendein wundert sich der, vergleicht unterlagen, was weiß ich??? - ich halte das zwar nicht für sehr wahrscheinlich, aber bei solchen sachen würde ich nichtmal mit som "restrisiko" leben wollen. in so ner situation wär a nämlich richtig am a...... und wenn er je so krank werden würde, würde er das ganz sicher nicht wollen. ![]() außerdem, ich nehme an, dass es ne straftat ist. gibt es keine belehrung, dass der a die wahrheit reinschreiben muss. er muss doch unterschreiben. das fällt dann unter uhrkundenfälschung oder betrug.... legal ist das jedenfalls nicht. |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Und wenn A einfach so tut, als wisse er nicht um die Erkrankungen? Schließlich ist niemand verpflichtet, seine Kinder über mögliche Krebserkrankungen zu informieren und schlichtes Nichtwissen kann einem wohl schlecht als Lüge ausgelegt werden. Außerdem könnte es ja auch sein, dass As Eltern erst nach seiner Verbeamtung erkrankten bzw. ihn darüber informiert haben, oder? |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Zitat:
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Ein "nein" wäre vielleicht eine falsche Angabe, ein "weiß ich nicht genau, kann ich leider nichts zu sagen" ist ausreichend schwammig.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Zitat:
Außerdem kann Krebs zwar erblich sein, muß es aber nicht. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man darf überall lügen, außer bei einer Aussage vor Gericht. Es sei denn, man ist der Angeklagte, dann darf man auch vor Gericht lügen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Und? Was passiert, wenns rauskommt? Wie sieht es mit den dienstrechtlichen Konsequenzen aus? Mit den Versorgungsansprüchen? Zitat:
Im Übrigen wird vor der Berentung selbstverständlich eine Entbindung von der Schweigepflicht notwendig, weil die Unterlagen geprüft werden müssen. [TomRohwer-Modus]Man braucht keine Schweigepflichtsentbindung abzugeben[/TomRohwer-Modus]Dann kriegt man keine Rente/Pension.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Zitat:
jooo aber gehts da nicht eher um die krankheiten vom betroffenen und nicht um die seienr verwandtschaft?? |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Natürlich. Zu diesem Zeitpunkt werden Erkrankungen der Vorfahren wahrscheinlich auch irrelevant sein. Es sei denn, man wird gleich nach der Ernennung berentet...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Amtsarzt wegen Familienkrankheiten anlügen, OK?! Zitat:
Angaben über Erkrankungen in der Familie oder bei Verwandten kann er nicht fordern, und er hat auch keine Möglichkeit, sich solche zu beschaffen. Natürlich kann der zukünftige Dienstherr in den Grenzen des rechtlich zulässigen vom Einzustellenden verlangen, daß dieser seine Ärzte insoweit von der Schweigepflicht entbindet. Das gilt aber natürlich nicht für die Verwandten - weder kann von denen so etwas gefordert werden, noch kann der Einzustellende die Ärzte der Verwanften von ihrer Schweigepflicht befreien.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| amtsarzt, beamte, beamter auf probe, verbeamtung |
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