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Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 08.03.2011, 15:52
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Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit

Guten Tag,
angenommener Fall:

ein Beamter, 50 Jahre alt, ist seit Monaten nicht im Dienst, da er schwer an Krebs erkrankt ist.
Er wird zur amtsärztlichen Untersuchung geladen und kann eine Bestätigung seines Arztes über die Erkrankung vorlegen. Genügt er damit seiner Mitwirkungspflicht bereits? Wie weit zurück müssen andere gesundheitliche Fragen beantwortet werden?

Inwiefern hat der Amtsarzt überhaupt/zusätzlich das Recht die Krankenkasse (!) des Beamten über aufgelaufene vorherigen Rechnungen mit Diagnosen des Beamten zu befragen? Kann der Beamte hierzu seine Mitwirkung verweigern?

Danke für Ihre Einschätzung.

Geändert von lehrer (08.03.2011 um 16:27 Uhr).
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Alt 09.03.2011, 18:03
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AW: Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit

Zitat:
Zitat von lehrer Beitrag anzeigen
angenommener Fall:

ein Beamter, 50 Jahre alt, ist seit Monaten nicht im Dienst, da er schwer an Krebs erkrankt ist.
Er wird zur amtsärztlichen Untersuchung geladen und kann eine Bestätigung seines Arztes über die Erkrankung vorlegen. Genügt er damit seiner Mitwirkungspflicht bereits?
Nein. Natürlich nicht. Wenn ein Attest des behandelnden Arztes ausreichen würde, bräuchte man überhaupt keinen Amtsarzt.

Eine amtsärztliche Untersuchung dient dazu, mit sozusagen "amtlicher Neutralität" die Richtigkeit ärztlicher Befunde zu überprüfen und für eventuell daraus folgende Rechtswirkungen (Dienstunfähigkeit etc.) amtliche Befunde zu erstellen.

Zitat:
Wie weit zurück müssen andere gesundheitliche Fragen beantwortet werden?
So weit es im Einzelfall notwendig ist.

Zitat:
Inwiefern hat der Amtsarzt überhaupt/zusätzlich das Recht die Krankenkasse (!) des Beamten über aufgelaufene vorherigen Rechnungen mit Diagnosen des Beamten zu befragen?
Beamte haben keine "Krankenkassen". Beamte sind privat krankenversichert, wobei vereinfacht gesagt die eine Hälfte der Behandlungskosten von der "Beihilfe" (also vom Staat) übernommen wird, und die andere Hälfte von einer privaten Krankenversicherung zu decken ist.

Die Krankenversicherung darf grundsätzlich nur an Dritte Informationen über einen Versicherten weitergeben, wenn dieser sie zuvor von der Schweigepflicht entbunden hat. Diese Schweigepflichtsentbindung kann aber in bestimmten Fällen verlangt werden, nämlich z.B. für die Frage der Feststellung einer (dauerhaften) Dienstunfähigkeit. Für die Beihilfestelle müsste im Prinzip genau dasselbe gelten.

Zitat:
Kann der Beamte hierzu seine Mitwirkung verweigern?
Sicher. Aber dann kriegt er auch kein Geld.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß ein Amtsarzt etwas über vorangegangene Rechnungen wissen will, die helfen ihm vergleichsweise wenig. Er wird höchstens von Ärzten und Versicherungen, mit denen der Patient vorher zu tun hatte, Informationen über den bisherigen Verlauf der Krankheitsgeschichte des Patienten haben wollen, für seine Einschätzung der Dienstunfähigkeit.

Es wäre ja z.B. nicht ganz ohne Interesse für den Arzt, ob es vorher schon Krebserkrankungen gegeben hat, oder andere schwere Erkrankungen.

Üblicherweise hat bei sowas erst mal einen Packen Schweigepflichtsentbindungen vor sich liegen...
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 09.03.2011, 22:09
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AW: Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Beamte haben keine "Krankenkassen". Beamte sind privat krankenversichert, wobei vereinfacht gesagt die eine Hälfte der Behandlungskosten von der "Beihilfe" (also vom Staat) übernommen wird, und die andere Hälfte von einer privaten Krankenversicherung zu decken ist.
Verhältnis Beihilfe/PKV ist typischerweise 80%/20%.

Zitat:
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß ein Amtsarzt etwas über vorangegangene Rechnungen wissen will, die helfen ihm vergleichsweise wenig.
Es wäre arg oberflächlich, aus den Diagnosen Schlüsse zu ziehen. Allerdings kommt man so relativ leicht an die behandelnden Ärzte heran. Und zwar aus zuverlässigerer Quelle als über den Patienten.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 10.03.2011, 11:12
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AW: Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit

hallo,

humi, wo gibt es denn 80 zu 20?

ich kenne es so, dass der normalfall 50%/50% ist und zum beispiel bei pensionären die beihilfe 70% abdeckt.

lg
fistator
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Alt 10.03.2011, 13:50
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AW: Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit

Zitat:
Zitat von fistator Beitrag anzeigen
humi, wo gibt es denn 80 zu 20?
Haben bei mir die meisten Patienten. Höherer/gehobener Dienst?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 13:58
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AW: Amtsärztliche Untersuchung - Dienstunfähigkeit

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Zitat von fistator Beitrag anzeigen
hallo,

humi, wo gibt es denn 80 zu 20?

ich kenne es so, dass der normalfall 50%/50% ist und zum beispiel bei pensionären die beihilfe 70% abdeckt.

lg
fistator
Bevor das jemand der nichts damit zu tun hat liest und Zorn auf die Beamten bekommt:

Wäre schon wenn es so wäre. Aber 50/50 ist schon realistischer als 80/20. 70% leistet man sich möglicherweise im "Bremen".

Also in Hessen kenne ich keine 70%. Aber diese Regelungen sind Ländersache für die jeweiligen Landesbeamten und beim Bund für die Bundesbeamten getrennt geregelt.

pauline


PS
Was soll denn einem Beamten mit 50 Jahren und einer schweren Krebserkrankung beim Amtsarzt schon Schlimmes passieren?

Entweder schickt man ihn, allerdings mit geringeren Bezügen nach Hause, oder er darf sich, so lange er das kann, noch zum Dienst begeben und wird gelegentlich wegen Krankheit bei vollen Bezügen fehlen.

Problematisch wird das doch nur, wenn das Häuschen noch nicht abbezahlt und nicht Risikoversichert ist, und er im einfachen oder mittleren Dienst nicht gerade üppig bezahlt wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 17:50
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Verhältnis Beihilfe/PKV ist typischerweise 80%/20%.
Ne. Nee. Wirklich nicht...

Darüber würden sich die meisten Beamten sehr freuen...

"Typisch" ist 50:50.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 17:51
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Haben bei mir die meisten Patienten. Höherer/gehobener Dienst?
Ein Arzt sollte eigentlich wissen, wo, wie und was sein Patient so arbeitet...
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  #9 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 18:46
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ein Arzt sollte eigentlich wissen, wo, wie und was sein Patient so arbeitet...
Es ist doch immer wieder erfrischend, wie ein Laie beurteilen will, was ein Arzt so wissen muss. Haben Sie das von der Ärztekammer? Im Übrigen sollte man wissen, was ein Patient tut, aber nicht unbedingt, wer ihm seine Rechnungen zahlt.

http://www.beamten-informationen.de/...bemessungssatz
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  #10 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 20:10
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Das sind ja teilweise recht günstige Regelungen beim Bund. Aber der Bund hat nur wenige Beamte. Der kann sich das leisten.

Die Länder mit den vielen Lehrern und Polizisten aber leeren Kassen haben nicht so günstige Sätze.

pauline
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