Dies ist eine Diskussion zu Amtsärztliche Untersuchung Beamter auf Probe innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Amtsärztliche Untersuchung Beamter auf Probe folgender Fall bereitet derzeit Kopfzerbrechen: Angenommen der Beamte auf Widerruf - Anwärter A - hat seinen Vorbereitungsdienst im Land Baden-Württemberg (geh. Dienst) erfolgreich abgeleistet und hat die Zusage für die direkte Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe (Inspektor) bei der Kommunalverwaltung K. 1. Frage: A wurde vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes regulär amtsärztlich untersucht. Muss A dann vor der Übernahme bei K nochmals zur amtsärztlichen Untersuchung? 2. Frage: Wenn ja/nein: aus welcher Rechtsgrundlage ist dies abzulesen? (§ 11 LBG Baden-Württemberg ist doch zu allgemein, oder?) 3. Frage: Welche Rechtsfolgen hätte es wenn A ohne amtsärztliche Untersuchung eingestellt wird, sich aber hinterher herausstellt, dass diese notwendig gewesen wäre? Herzlichen Dank im Voraus. Anwärterchen |
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| AW: Amtsärztliche Untersuchung Beamter auf Probe Zitat aus "RdErl. des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.5.1988": Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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