Dies ist eine Diskussion zu als beamter auf lebenszeit in vorruhe? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| als beamter auf lebenszeit in vorruhe? hier meine frage: eine beamtin auf lebenzeit ( alleinerzeihend , zwei kinder ) möchte aus gesundheitliochen gründen in den vorruhe stand gehen. es wurde eine beidseitige arthrose ( ISG ) im kreuz darmbereich , eine deformierung der wirbelsäule rechts sowie nach einem dienstsportunfall ein erheblicher kniebinnen und knorpelschaden festgestellt. seit längerem leidet sie unter depressionen die einen besuch bei einem psychologen unumgänglich machen. sie ist seit 7 monaten fortlaufend krankgeschrieben aufgrund der körperlichen beschwerden. einen Antrag auf feststellung einer behinderung beim versorgungsamt wurde gestellt. kann diese beamtin in vorruhestand gehen, bzw kann sie den antrag selbst stellen? welche maßnahmaen werden auf sie zukommen? |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? Na, das ist wohl eine medizinische Frage. Meiner Erfahrung nach haben vor allem Lehrer mit dieser Symptomatik eine gute Chance ... die haben aber auch sehr viel Zeit, die passenden Mediziner aufzusuchen. Die passenden Mediziner zu bezahlen ist für Beihilfeberechtigte ohnehin nie ein Problem. Tip: vegetative Dystonie! Hat jeder und wirkt immer... Keine Ahnung, on oder
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? Zitat:
Wer soll das denn sonst machen, Ihr Amtsleiter, der DBB, der Innenminister oder gar der Bundespräsident? Wird man als Beamter so? Da fällt mir "Beamtenmikado" ein. Wer sich zuerst bewegt, hat verloren
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? komisch , ich wußte nicht das sich beamte gleich nach ernennung auch mit vorruhe beschäftigen müssen. vielleicht ist das bei euch so. udn ich glaube nicht das es euch zusteht zu beurteilen wie krank der/diejenige wirklich ist. schwarze schafe gibt es überall, leider. und es gibt viele die weiterarbeiten auf kosten ihrer gesundheit weil sie unwissend sidn oder auch angst vor menschen wie euch haben, die stendig nur urteilen. |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? Zitat:
Übrigens: Müsste es nicht anstelle von "aus Angst vor uns auf Kosten der Gesundheit weiterarbeiten", besser heissen "sich vorsorglich auf unsere Kosten in den Vorruhestand verabschieden". Es ist nun mal eine statistische Binsenweisheit, das der Mensch um so kränker ist je sicherer sein Job ist. Und welcher Job ist sicherer als der eines Beamten auf Lebenszeit. Mit der Angst können sie also zumindest nicht Ihre genmeint haben. Sie haben nichts zu befürchten. Wenn alle Menschen mit Knie und Rückenschmerzen aufhören zu Arbeiten können wir den Laden ja gleich zumachen. Ja, sicher chronische Schmerzen sind ein schlimmes Leid, das will ich gar nicht uin Abrede stellen. Was mich stört sind die Folgen die Mensch daraus zieht. Nicht wie werd ich die Schmerzen wieder los, wie finde ich Heilung, sondern nur noch wie kann ich mich am schnellsten aus der Erwerbsarbeit verabschieden. Aber selbst dass möchten sie nicht alleinverantwortlich organisieren sindern fragen auch noch "Wer regelt das für mich".
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? ...was sollte man da noch ergänzen ????? Hoffentlich sieht man sich da tatsächlich zweimal im Leben! Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| Ich will einmal konkret und objektiv antworten: Wenn jemand krank ist, ist er krank! Warum den Vorruhestand selbst vorantreiben? Das ist anrüchig und man zieht nur den Volkszorn auf sich! Im übrigen bekommt der oder die Betroffene mehr Krankengeldbezüge als später gekürzte Vorruhestandsbezüge. Also, wenn man krank ist, krank bleiben! Den Vorruhestand wird man dann von amtsärztlicher Seite aus betreiben und zwar erfahrungsgemäß mit allen schikanösen Mitteln der rohen Amtsgewalt! Die Betroffene tut gut daran, den Drang ihren Vorruhestand voranzutreiben aufzugeben, und sich womöglich besser dahingehend zu orientieren, ihre Dienstfähigkeit wieder herzustellen, und dies nach aussen hin zu bekunden und durch aktives mitarbeiten zu untermauern! Wenn sie krank ist, oder es nicht mehr geht, hat sie das Recht zu Hause zu bleiben , soweit ihr der Arzt das attestiert! Irgendwann kommt der Amtsarzt auf die Tapete und droht mit der Entfernung aus dem Dienst. Da muss man dann dagegen halten und widersprechen! Man muss auf die Dienstfähigkeit pochen, - auch wenn man selbst das Gegenteil erreichen will! So ist das in unserem Politikum. Alles verlogen! Und nur wer in der Lage ist Gleichem Gleich zu tun, wird in dieser Gesellschaft einigermaßen überleben. Es ist traurig, - aber wahr! Was mich interessieren würde, das Alter der Person um die es da geht. Egbert |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? Zitat:
Abschaffen des Beamtentums!!!!!!!!!!! (alles funktioniert auch ohne die hoheitlichen Privilegien) Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? Der Begriff "Vorruhestand" ist auf diesen Sachverhalt nicht zutreffend, das betraf z.B. die Fälle, z. B. das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur in der .....verwaltung. Im obigen Fall handelt es sich jedoch um eine Versetzung in den Ruhestand, der eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und nach Vollendung des 60. bzw. 63 Lebensjahres (§42 BBG) , ein freiwilliger Übertritt in den Ruhestand (§ 43 BBG) als auch ein Zwangspensionierungsverfahren (§ 44 BBG) zugrunde liegen kann. Vorgelagert ist in den meisten Fällen jedoch der § 42 a BBG, danach soll von der Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden, wenn der Beamte/ die Beamtin unter Beibehaltung seines Amtes noch während mindestens der Hälfte der regelmßigen Arbeitszeit erfüllen kann. Auch eine geringerwertige Tätigkeit ist möglich. Das Gehalt sinkt entsprechend der Minderung der Arbeitszeit. Das Zwangspensionierungsverfahren wird i.d.R. vom Dienstvorgesetzten beantragt, dies ist dem Beamten mitzuteilen. Dagegen können Einwendungen vorgebracht werden. Danach entscheidet die oberste Dienstbehörde anhand eines Amtsärztlichen Gutachtens (§ 46 a BBG) Der Ruhestandsbeamte erhält lebenslänglich Ruhegehalt nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes. Für die Höhe gilt hier der § 14 des BeamtVG, hier würden die Ausführungen dazu den Rahmen dieses Forums sprengen. Mindestens gezahlt werden aber wohl mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge. (Das ist regelmäßig deutlich unter dem Sozialhilfesatz) Im vorliegenden Fall mit einer durchgehenden Erkrankung von 7 ! Jahren, deren Schwere hier keiner der Vorschreiber abschätzen kann, wundert mich, daß nicht längst ein Verfahren der Zwangspensionierung eingeleitet wurde. Um das Niveau des Forums zu erhalten, rege ich mehr Sachlichkeit an. mfG der_rainer |
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| AW: als beamter auf lebenszeit in vorruhe? Niveau eines Juraforums ist sicherlich zu juristischen Fragen genug und ausreichend gegeben, welche außerhalb sozialer und vor allem privilegierter Indikationen einzelner Berufgruppen oder Berufsstände explizit für sich in Anspruch nehmen können oder wollen. Zumindest handelt es sich bei einem Juraforum sicherlich nicht um eine Beratungsinstanz für kreatives Wirken innerhalb einer gemeinen Gesellschaft. Mit freundlichen Grüßen aus München Monaco501
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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