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Abordnung/Beurlaubung

Dies ist eine Diskussion zu Abordnung/Beurlaubung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 28.07.2008, 10:11
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Abordnung/Beurlaubung

Ich hätte eine beamtenrechtluiche Frage: Ist es möglich, dass man von einer Beamtenstelle auf lebenszeit (zB. als Richter) für eine Professur (W2, ebenfalls im beamtenverhältnis) an eine Hochschule abgeordnet wird für ein paar Jahre mit der Option der rückkehr in den Richterdienst?

Oder geht dies ggf. mit beurlaubung (Sonderurlaub
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 18:41
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AW: Abordnung/Beurlaubung

Wenn man abgeordnet wird, gehört man weiterhin zu seiner alten Dienststele und behält seinen Status. D.h., dass die Professur nicht angenommen werden kann.
Grundsätzlich ist eine Beurlaubung im dienstlichen Interesse möglich. Hierzu muss aber eine gewisse Verbindung zwischen beiden Dienststellen bestehen (oder konstruiert werden).
Die aufnehmende Dienststelle muss erklären, die versorgungsrechtlichen Dinge sowie Beihilfeanspruch zu übernehmen.
Man sollte die Sache grundsätzlich mit der Personalstelle klären und sich beraten lassen.
Ich würde einen entsprchenden Antrag stellen; dann besteht Handlungsbedarf für Ihre Personalstelle.
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