Dies ist eine Diskussion zu Abordnung/Beurlaubung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Abordnung/Beurlaubung Oder geht dies ggf. mit beurlaubung (Sonderurlaub |
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| AW: Abordnung/Beurlaubung Wenn man abgeordnet wird, gehört man weiterhin zu seiner alten Dienststele und behält seinen Status. D.h., dass die Professur nicht angenommen werden kann. Grundsätzlich ist eine Beurlaubung im dienstlichen Interesse möglich. Hierzu muss aber eine gewisse Verbindung zwischen beiden Dienststellen bestehen (oder konstruiert werden). Die aufnehmende Dienststelle muss erklären, die versorgungsrechtlichen Dinge sowie Beihilfeanspruch zu übernehmen. Man sollte die Sache grundsätzlich mit der Personalstelle klären und sich beraten lassen. Ich würde einen entsprchenden Antrag stellen; dann besteht Handlungsbedarf für Ihre Personalstelle. |
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