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Abordnung auf Wunsch des Beamten

Dies ist eine Diskussion zu Abordnung auf Wunsch des Beamten innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 06.08.2008, 11:10
Boardneuling
 
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Abordnung auf Wunsch des Beamten

Folgender Fall:

Ein BEamter bewirbt sich bei einer anderen Behörde, die andere Behörde möchte ihn gern übernehmen, allerdings vorerst im Rahmen einer Abordnung "testen". Muss die ursprüngliche Behörde den Beamten abordnen, wenn ja innerhalb welchen Zeitraums?Kann sie dies auch ablehnen zb. weil der Beamte nicht so schnell zu ersetzen ist und die Arbeit erledigt werden muss?
Rechtsgrundlagen?

Vielen Dank!
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