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Ablehnung Teilzeit

Dies ist eine Diskussion zu Ablehnung Teilzeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 22.10.2010, 12:03
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Ablehnung Teilzeit

Person A ist Landesbeamter in Baden-Württemberg. Er ist aufgrund mehrerer Schicksalsschläge psychisch etwas angeschlagen, rappelt sich aber immer wieder auf. A hat Mitte 2010 erneut einen schweren Schicksalschlag zu verkraften, nehmen wir an, er verliert sein Kind. A beantragt eine Teilzeit für 2011 aus sonstigen Gründen. Er will sich vermehrt mit der Bewältigung seiner Probleme und auch die seiner Ehefrau kümmern. A braucht etwas Abstand zum Beruf und will auch etwas seine Eltern unterstützen (einkaufen, putzen), da diese nicht mehr die Jüngsten sind. Er will aber auch weiterhin seinem Hobby nachgehen (Musik) welche als Nebetätigkeit angemeldet ist (eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nicht vor, es ist Hobby und A legt jährlich bis zu 1000 Euro drauf. Es ist aus formellen Gründen als Nebentätigkeit angemeldet).

Der Antrag auf Teilzeit von A wird jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt, mit der Begründung, dass es zu wenig Personal gibt und die Belastung zu hoch ist. Er bekommt aber mündlich vom Chef zugesichert, dass er bei einer Schwangerschaft der Frau, sofort in Teilzeit gehen kann, da der Chef dies unterstützen würde. Es würde für ihn sogar die Antragsfrist von drei Monaten wegfallen, dies wurde über die Verwaltungsstelle bereits abgeklärt.

Könnte A aufgrund der Aussage des Chefs gegen die Ablehnung aus personellen Gründen klagen? A erkennt hierbei nämlich, dass personelle Gründe nicht vorliegen können, sondern reine Willkür herrscht. Die Belastung wäre ja auch bei einer Schwangerschaft noch gegeben.
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Alt 22.10.2010, 14:20
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AW: Ablehnung Teilzeit

Zitat:
Zitat von Fiktion Beitrag anzeigen
Person A ist Landesbeamter in Baden-Württemberg. Er ist aufgrund mehrerer Schicksalsschläge psychisch etwas angeschlagen, rappelt sich aber immer wieder auf. A hat Mitte 2010 erneut einen schweren Schicksalschlag zu verkraften, nehmen wir an, er verliert sein Kind. A beantragt eine Teilzeit für 2011 aus sonstigen Gründen. Er will sich vermehrt mit der Bewältigung seiner Probleme und auch die seiner Ehefrau kümmern. A braucht etwas Abstand zum Beruf und will auch etwas seine Eltern unterstützen (einkaufen, putzen), da diese nicht mehr die Jüngsten sind. Er will aber auch weiterhin seinem Hobby nachgehen (Musik) welche als Nebetätigkeit angemeldet ist (eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nicht vor, es ist Hobby und A legt jährlich bis zu 1000 Euro drauf. Es ist aus formellen Gründen als Nebentätigkeit angemeldet).

Der Antrag auf Teilzeit von A wird jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt, mit der Begründung, dass es zu wenig Personal gibt und die Belastung zu hoch ist. Er bekommt aber mündlich vom Chef zugesichert, dass er bei einer Schwangerschaft der Frau, sofort in Teilzeit gehen kann, da der Chef dies unterstützen würde. Es würde für ihn sogar die Antragsfrist von drei Monaten wegfallen, dies wurde über die Verwaltungsstelle bereits abgeklärt.

Könnte A aufgrund der Aussage des Chefs gegen die Ablehnung aus personellen Gründen klagen? A erkennt hierbei nämlich, dass personelle Gründe nicht vorliegen können, sondern reine Willkür herrscht. Die Belastung wäre ja auch bei einer Schwangerschaft noch gegeben.
Für Bundesbeamte ist die Teilzeit in den §§ 91 und 92 BBg geregelt.
In 91 ist klar geregelt, dass zwingende dienstliche Gründe dem entgegen stehen können.
92 regelt die familienbedingte Teilzeit. Auch hier können dienstliche Gründe zur Ablehnung führen; es müssen aber auch persönliche Gründe für die Gewährung vorliegen (z.B. pflegebedürftige Angehörige tatsächlich betreuen).
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Alt 22.10.2010, 16:15
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AW: Ablehnung Teilzeit

Liegen im o. g. Beispielfall wirklich dienstliche Gründe zur Ablehnung vor? Die Paragraphen sind mir bekannt, mir geht es vielmehr um den Grund der Ablehnung mit dem Versprechen sofort in Teilzeit zu gehen bei Schwangerschaft der Ehefrau von A. Denn dann sind die angeblichen personellen Probeleme ja immer noch aktuell.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 17:03
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AW: Ablehnung Teilzeit

Zitat:
Zitat von Fiktion Beitrag anzeigen
Liegen im o. g. Beispielfall wirklich dienstliche Gründe zur Ablehnung vor? Die Paragraphen sind mir bekannt, mir geht es vielmehr um den Grund der Ablehnung mit dem Versprechen sofort in Teilzeit zu gehen bei Schwangerschaft der Ehefrau von A. Denn dann sind die angeblichen personellen Probeleme ja immer noch aktuell.
Ich würde den Antrag stellen und mir eine begründete schriftliche Ablehnung geben lassen. Dort müssen die Gründe aufgeführt werden.
Eine dreimomatige Wartezeit ist nirgendwo festgeschrieben und warum die Teilzeit mit Beginn der Schwangerschaft genehmigt werden soll, erschließt sich mir nicht.
Wenn im Gespräch mit dem Chef natürlich die zuerst erwähnten Gründe vorgetragen wurden, ist eine Ablehnung nicht verwunderlich (ein bißchen Abstand gewinnen, bei den Eltern mithelfen, die Probleme und die der Frau bewältigen).
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