Dies ist eine Diskussion zu Ablehnung Teilzeit innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Ablehnung Teilzeit Der Antrag auf Teilzeit von A wird jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt, mit der Begründung, dass es zu wenig Personal gibt und die Belastung zu hoch ist. Er bekommt aber mündlich vom Chef zugesichert, dass er bei einer Schwangerschaft der Frau, sofort in Teilzeit gehen kann, da der Chef dies unterstützen würde. Es würde für ihn sogar die Antragsfrist von drei Monaten wegfallen, dies wurde über die Verwaltungsstelle bereits abgeklärt. Könnte A aufgrund der Aussage des Chefs gegen die Ablehnung aus personellen Gründen klagen? A erkennt hierbei nämlich, dass personelle Gründe nicht vorliegen können, sondern reine Willkür herrscht. Die Belastung wäre ja auch bei einer Schwangerschaft noch gegeben. |
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| AW: Ablehnung Teilzeit Zitat:
In 91 ist klar geregelt, dass zwingende dienstliche Gründe dem entgegen stehen können. 92 regelt die familienbedingte Teilzeit. Auch hier können dienstliche Gründe zur Ablehnung führen; es müssen aber auch persönliche Gründe für die Gewährung vorliegen (z.B. pflegebedürftige Angehörige tatsächlich betreuen). |
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| AW: Ablehnung Teilzeit Liegen im o. g. Beispielfall wirklich dienstliche Gründe zur Ablehnung vor? Die Paragraphen sind mir bekannt, mir geht es vielmehr um den Grund der Ablehnung mit dem Versprechen sofort in Teilzeit zu gehen bei Schwangerschaft der Ehefrau von A. Denn dann sind die angeblichen personellen Probeleme ja immer noch aktuell. |
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| AW: Ablehnung Teilzeit Zitat:
Eine dreimomatige Wartezeit ist nirgendwo festgeschrieben und warum die Teilzeit mit Beginn der Schwangerschaft genehmigt werden soll, erschließt sich mir nicht. Wenn im Gespräch mit dem Chef natürlich die zuerst erwähnten Gründe vorgetragen wurden, ist eine Ablehnung nicht verwunderlich (ein bißchen Abstand gewinnen, bei den Eltern mithelfen, die Probleme und die der Frau bewältigen). |
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