Dies ist eine Diskussion zu Abfindung gleich an OFD? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Abfindung gleich an OFD? Folgender fiktiver Fall, würde mich aber interessieren: Angenommen ein vorz. pens. Beamter arbeitet in der freien Wirtschaft im Rahmen seiner Hinzuverdienstgrenze. Nehmen wir weiter an, er bekommt von der Firma eine Kündigung (die Gründe seien mal hintangestellt), geht dagegen an und der Richter würde eine Abfindung feststellen. Nehmen wir fiktiv weiterhin an, der Beamte riefe seine OFD an und die könnte ihm gesagt haben, die Abfindung würde auf das monatliche Einkommen gerechnet werden, der Betrag würde gezwölftelt werden, und alles über die Hinzuverdienstgrenze würde ihm im Nachhinein abgezogen werden :-(( Fiktiv hieße das, dass der Beamte fast die gesamte Summe an die OFD überweisen kann. 1) Kann es (fiktiv natürlich) sein, dass eine Abfindung zum monatl. Einkommen gerechnet wird? 2) Ist die rechnungsweise (gezwölftelt), wenn man den fiktiven Fall betrachtet, richtig? 3) Gibt es so etwas wie eine Freigrenze bei Abfindungen? Über Antworten würde ich mich freuen, Grüße, G. Bearbeitung 20:31. Ich glaube, ich habe bei den 3 Fragestellungen etwas falsch gemacht, oder? Nun habe ich sie geändert und würde mich immer noch über Antworten freuen. 2. Bearbeitung nach ungefähr 24 Stunden (3.11, 19:15). Was, zum Teufel, habe ich falsch gemacht, dass keine Antworten kommen? Oder denkt jeder, die OFD hat richtig geantwortet, und deshalb erübrigen sich Antworten? Oder, hmmmm, weiß es vielleicht keiner? Na, ich warte noch ;-) Geändert von gh1960 (03.11.2007 um 19:15 Uhr). |
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