Dies ist eine Diskussion zu § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? innerhalb des Forums Beamtenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? folgendes Problem besteht: Herr K. ist Landesbeamter, der zum Bund abgeordnet wurde. Herr K. ist bisher als Beamter der Laufbahn des gehobenen Dienstes zugeordnet, hat aber die notwendige Qualifikationen für den höheren Dienst. Nach § 17 Abs.5 des Dienstrechtsneuordnungsgestz/ BNeuG, das kürzlich in kraft getreten ist, ist eine "hauptberufliche Tätigkeit" eine sonstige Voraussetzung um zur Laufbahn des höheren Dienstes zugelassen zu werden. Während der Abordnung übt Herr K. als abgeordneter Beamter bereits die Tätigkeit des höheren Dienstes aus. Herrn K. wurde von dritter Stelle gesagt, dass diese Tätigkeit, obwohl exakt identisch, nicht als hauptberufliche Tätigkeit im Sinne des §17 Abs.5 BNeuG anzusehen sei. Grund: Die hauptberufliche Tätigkeit erfolge nicht innerhalb der Laufbahn des höheren Dienstes. Herrn K. wird von dritter Stelle als einzige Möglichkeit, um die "Hauptberuflichkeit" zu erfüllen, aufgezeit, sich aus dem bestehenden Beamtenverhältnis (a. Lebenszeit) entlassen zu lassen und für ein paar Jahre ins Angestelltenverhältnis zu gehen. Ist diese Ansicht (Gebundenheit der hauptberuflichen Tätigkeit an eine Laufbahngruppe) der dritten Stelle richtig? Ist die identischen Tätigkeit während der Abordnung keine "hauptberufliche Tätigkeit" im Sinne des §17 Abs.5 BNeuG? Danke für die Antworten! |
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Zitat:
Wenn ici bei einer externen Einstellung die hauptberuflichen Tätigkeiten prüfen muss, sollen die Arbeitsverträge mit vorgelegt werden, um auch aus der Höhe der Bezüge die Vergleichbarkeit einer Tätigkeit im höheren Dienst hergestellt werden kann. Was allerdings der Blödsinn mit dem Angestelltenverhältnis soll, weiß ich nicht. Da wäre mir das Risiko zu groß, dass eine Wiederverbeamtung, diesmal im höheren Dienst, realisierbar ist. |
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Vielen Dank für die prompte Antwort. Es wäre aber auch hilfreich die Rechtsgrundlage (oder Kommentar hierzu) zu erfahren, worauf sich eine Personalstelle in einem solchen Fall beziehen würde. Könnten Sie mir hier weiterhelfen? Gesetzt dem Fall, der neue Dienstherr möchte (aufgrund seiner Qualifikationen) unbedingt Herrn K. als neuen Mitarbeiter gewinnen, bestünde dann nicht die Möglichkeite einer Ausnahme (d.h. Anerkennung der Zeit der "hauptberuflichen Tätigkeite" während der Abordnung im Einzelfall durch Feststellung durch Verwaltungsakt). In einem Dokument des BMI ("DNeuG_Auswirkungen.pdf", auf Seite 28) habe ich sowas gelesen. Oder verstehe ich das falsch? In jedem Falle wäre Rechtsgrundlagen/ Kommentare hilfreich. |
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Zitat:
§ 7 Abs. 2b § 21 (höherer Dienst) In der Verwaltungsvorschrift zur BLV steht zur Berücksichtigung hauptberuflicher Tätigkeiten u.a. "In jedem Fall können hauptberufliche Tätigkeiten nur berücksichtigt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen ihrer Art und Bedeutung nach dem angestrebtem Amt der betreffenden Laufbahn gleichwertig sind. Arbeitet z.B. ein Jurist nach Abschluß des 2. Staatsexamens als Sachbearbeiter in einer Verwaltung, so entspricht diese Tätigkeitkeit nicht der Tätigkeitkeit im höheren Dienst". Es wird hier also nicht auf Inhalte abegestellt sondern auf die Tätigkeit in einer Laufbahn. |
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Zitat:
|
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Zitat:
Die Dauer muss auch hier mindestens 2 Jahre und 6 Monate betragen. |
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Zitat:
|
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Zitat:
Ich kann mir aber nicht vorstellten, dass Lebensaltersstufen aus dem Landesbeamtenverhältnis unter den Tisch fallen. |
| |||
| AW: § 17 Abs5 DNeuG Hauptberufliche Tätigkeite gebunden an Laufbahn? Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ist AN an Weisung des MDK gebunden? | Sozialrecht | 17.04.2010 21:47 |
| Promovieren an der Open University - Ein besonderes Plus für die Laufbahn | Nachrichten: Wissenschaft | 09.11.2009 10:00 |
| Sprungbrett für die akademische Laufbahn | Nachrichten: Wissenschaft | 14.11.2007 15:00 |
| Laufbahn mittlerer Justizdienst | Beamtenrecht | 02.10.2006 03:45 |
| Uni-Laufbahn | Allgemeines Juristenforum | 18.06.2004 18:31 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios