
30.01.2006, 12:56
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jan 2006 Ort: Göttingen Alter: 35
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| AW: lehrer mit fragwürdigen lehr- und erziehungsmethoden Grundsätzlich können Straftaten von jedem angezeigt werden. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Antragsdelikte, bei denen ein Strafantrag des Opfers bzw. hier der Erziehungsberechtigten notwendig ist. Weil die einfache Körperverletzung ein relatives Antragsdelikt ist, benötigt man in Fällen, in denen ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist (und das wäre in einem Fall wie diesem zweifelsohne der Fall), nicht einmal einen Strafantrag.
Dennoch könnte es sinnvoll sein, wenn möglichst viele Eltern gegen die Lehrerin Strafanzeige erstatten, zumal alle Personen, die der Staatsanwaltschaft auf diese Weise bekannt werden, in einem eventuell stattfindenden späteren Prozeß als Zeugen gehört werden können. Für die Details des weiteren Vorgehens rate ich Ihnen allerdings nach wie vor zu anwaltlicher Beratung. |