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Alt 25.04.2012, 00:00
Marquis Marquis ist offline
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AW: Tattoo im Gesicht?

Also jetzt mal ganz ehrlich: Das fällt doch eindeutig unter den in jedem Bundesland üblichen Unterricht über Rechte und Pflichten der Beamten... Da müsste man doch was finden...

Beachte hierbei: §§ 33 ff. Beamtenstatusgesetz... Da stehen alle möglichen Pflichten des Beamte - die Nichtbeachtung der Pflichten könnten Dienstpflichtverletzungen zur Folge haben; beachte hierbei, dass mehrere Dienstpflichtverletzungen ein Dienstvergehen (§ 47/I BeamtStG) normalerweise darstellen, eine Dienstpflichtverletzung aber auch für ein Dienstvergehen ausreicht.
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ET TU, BRUTE?
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