
25.04.2012, 00:00
|
| Senior Mitglied | | Registriert seit: Aug 2010 Ort: Bayern, RLP Alter: 29
Beiträge: 480
| |
| AW: Tattoo im Gesicht? Also jetzt mal ganz ehrlich: Das fällt doch eindeutig unter den in jedem Bundesland üblichen Unterricht über Rechte und Pflichten der Beamten... Da müsste man doch was finden...
Beachte hierbei: §§ 33 ff. Beamtenstatusgesetz... Da stehen alle möglichen Pflichten des Beamte - die Nichtbeachtung der Pflichten könnten Dienstpflichtverletzungen zur Folge haben; beachte hierbei, dass mehrere Dienstpflichtverletzungen ein Dienstvergehen (§ 47/I BeamtStG) normalerweise darstellen, eine Dienstpflichtverletzung aber auch für ein Dienstvergehen ausreicht.
__________________ ET TU, BRUTE? |