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Alt 09.09.2010, 16:01
bodowitt bodowitt ist offline
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AW: Übertragbarkeit von Urlaub im Krankheitsfall

Steh' ich nun auf dem Schlauch?

Er fragte woher die 20 Tage kommen, die übertragen werden. Das sind die 20 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch, die jedem mindestens zustehen müssen.

Weitergehender Urlaub ist entweder tarifvertraglich, oder sonst irgendwie geregelt. Dieser verfällt und kann nicht übertragen werden, es sei denn es wurde so im AV oder der BV geregelt.

Oder rede ich gerade an euch vorbei?


Beispiel:

Einem 41-jährigen Angestellten stehen 30 Urlaubstage (nach Tarifvertrag) zu.
Dieser erkrankt nun und kann deshalb seinen gesamten Urlaub nicht nehmen. Nach Tarifvertrag verfällt der tarifliche (alles über 20 Tage/Jahr, also hier 10 Tage) spätestens am 31.05. des Folgejahres. Die 20 Tage gesetzlicher Urlaub nach dem BUrlG werden - nach dem Urteil des EuGH - übertragen und können kummuliert werden.

D.h. dem Angestellten steht nun 20 Tage Alturlaub zu!
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