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Alt 31.01.2006, 21:34
Exellent Exellent ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2005
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AW: Probezeit für Beamte

Hi,

also natürlich ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen.
Ja, es gibt eine Probezeit. Sie richtet sich nach der Zeit die man bereits im betreffenden Dienst ist und der Note mit der man seine Ausbildung abschliesst. Mindestens aber 6 Monate.
Sie bezieht sich aber ausschliesslich aus das Verbeamten ansich. Also nicht laufbahnbezogen.
Sofern man in eine andere Laufbahn wechselt gibt es diese Probezeit dann nicht noch einmal.
Da man Beamter ist, und dieses auch bleibt.
Ob es beim Laufbahnwechsel nochmals eine Probezeit gibt glaube ich eigentlich nicht...

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Exellent.
__________________
Leider gibt es immernoch Menschen die "viel auswendig gelernt haben" mit viel Wissen verwechseln...
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