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Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 14:21
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Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Hallo,

wenn jemand eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung ersteigert, ist der Neueigentümer gegen blinden Vandalismus des ehemaligen Eigentümers geschützt? Man hört leider recht oft von Fällen in denen der Alteigentümer am Tag vor dem Auszug, noch schnell mit dem Vorschlaghammer durch das Haus geht und - nun ja, sagen wir bauliche Veränderungen vornimmt...
Wie könnte sich nun ein eventueller Interessent gegen solches Vorgehen schützen?

Gruß
yorvik
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 14:25
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Zitat:
Zitat von yorvik25
Wie könnte sich nun ein eventueller Interessent gegen solches Vorgehen schützen?
Von vorne herein gar nicht. Er kann ( nach Zuschlag) nur wegen Sachbeschädigung anzeigen und/oder Schadensersatz geltend machen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 14:42
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Eine Anzeige dürfte relativ erfolglos sein - schließlich wäre der Alteigentümer ja finanziell eh am Ende... Somit ist eine Zwangsversteigerung also immer ein bisschen Glückspiel! Danke für die zwar unangenehme, aber sehr schnelle Antwort!

Gruß
yorvik
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 14:51
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Zitat:
Zitat von yorvik25
Eine Anzeige dürfte relativ erfolglos sein - schließlich wäre der Alteigentümer ja finanziell eh am Ende... Somit ist eine Zwangsversteigerung also immer ein bisschen Glückspiel! Danke für die zwar unangenehme, aber sehr schnelle Antwort!
Im Prinzip ja, aber die vorsätzliche Sachbeschädigung ist doch immerhin ein Straftatbestand der anders geurteilt wird!
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  #5 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 21:22
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Einige kalkulieren auch ein solches Strafverfahren, weil sie auf diese Weise eine neue billige Bleibe erhalten.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 09:51
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Zitat:
Zitat von UHU
Einige kalkulieren auch ein solches Strafverfahren, weil sie auf diese Weise eine neue billige Bleibe erhalten.
Dazu habe ich Erklärungsbedarf!
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  #7 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 10:37
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Siehe Strafandrohung in §§ 303 ff. StGB
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  #8 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 10:44
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

Zitat:
Zitat von UHU
Siehe Strafandrohung in §§ 303 ff. StGB
Solche Strafen (bis zu 2 Jahren) werden nie zum Höchstmaß ausgesprochen und, wenn überhaupt, regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt. Eine solche Kalkulation kann also nicht aufgehen!
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  #9 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 10:47
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AW: Zwangsversteigung - gibt es eine Gewährleistung

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