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Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsenteignung wegen Straßenbau?? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 18:07
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Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Hallo Leute,

Stadt X hat vor eine Straße komplett zu sanieren. In dieser Straße ist es aber so, dass den Eigentümern der Häuser auch die Hälfte des derzeitigen Weges und der Straße gehört.
Also bietet die Stadt den Bewohnern an, eine kleine Entschädigung zu zahlen, dafür dass gebaut werden soll.
Da aber beim Bau 30% der Kosten die Bewohner zahlen müssen, nehmen sie das Angebot nicht an.
Kann die Stadt dann enteignen??
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 22:26
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AW: Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Als letztes Mittel: JA

pauline
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 22:39
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AW: Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Hi...

in der Praxis völlig UNWAHRSCHEINLICH.....


Chris
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  #4 (permalink)  
Alt 01.08.2009, 11:10
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AW: Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Was wär denn wahrscheinlicher?

Wenn die Stadt einem eine Entschädigung anbietet, diese aber zb zu niedrig erscheint, was kann man laut Baurecht eigentlich selbst dagegen unternehmen? Mehr fordern?
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 10:52
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AW: Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Zitat:
Zitat von Pyrro
Wenn die Stadt einem eine Entschädigung anbietet, diese aber zb zu niedrig erscheint, was kann man laut Baurecht eigentlich selbst dagegen unternehmen? Mehr fordern?
Die Preise werden durch Gutachterausschüsse ermittelt. Eine Enteignung ist, da öffentlich rechtliche Belange vorliegen, möglich. Eine Entschädigung muss entsprechend den Festlegungen des Gutachterausschusses bezahlt!
Die zusätzliche Kostenbeteiligung sind Erschließungskosten, die damit nichts zu tun haben.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 15:42
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AW: Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Grunderwerbskosten werden mit umgelegt. Also: je höher der Grundstückskaufpreis, desto mehr wird nachher auf die Anwohner umgelegt.
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Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 15:47
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AW: Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Zitat:
Zitat von pythagoras
Grunderwerbskosten werden mit umgelegt. Also: je höher der Grundstückskaufpreis, desto mehr wird nachher auf die Anwohner umgelegt.
Die Rechtsgrundlage dazu würde mich sehr interessieren!
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  #8 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 10:53
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AW: Zwangsenteignung wegen Straßenbau??

Zitat:
Zitat von schielu
Die Rechtsgrundlage dazu würde mich sehr interessieren!
Ergibt sich aus den Straßenausbaubeitragssatzungen der jeweiligen Gemeinde, die sich - zumindest bei kreisangehörigen Gemeinden - an der Mustersatzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes orientieren. Da wird aufgelistet, welche Kosten beitragsfähig sind. Und dazu gehören auch Grunderwerbskosten. Eine Gemeinde wäre nicht gut beraten, diese einfach rausfallen zu lassen, weil es je doch um erhebliche Summen geht.
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