Dies ist eine Diskussion zu Zustimmung durch Vorbesitzer innerhalb des Forums Baurecht
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| Zustimmung durch Vorbesitzer Ist dies immer noch gültig? Kann man gegen den Umbau vorgehen? |
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| AW: Zustimmung durch Vorbesitzer Zitat:
![]() Aber jetzt ernsthaft: da mußt du schon ein bisschen "Butter bei die Fische tun", wie man hier oben im Norden so sagt. Also: in welchem Bundesland befindet sich das Grundstück? Liegt es innerhalb eines Bebauungsplanes oder ausserhalb? Wie ist jetzt der Abstand des Nachbarhauses zur Grundstücksgrenze? Wenn innerhalb eines Bebauungsplanes, setzt der Abstandsflächen untereinander fest? Du merkst schon, daß doch eine detaillierte Beschreibung zu sowas gehört. Und die Antwort darauf erfährt man am besten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (kreisfreie Stadt oder Landkreisverwaltung) und nicht in einem Forum.
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| AW: Zustimmung durch Vorbesitzer hallo zusammen, also erstmal noch mehr infos: allg. wohngebiet, bayern, bebauungsplan vorhanden; grundstücksgrenzen und gebäudehöhen werden auch mit umbau eingehalten; Muss der Nachbar vor dem Umbau die neuen Nachbargrundstücksbesitzer fragen bevor der Umbau getätigt werden kann, auch wenn vom Vorbesitzer bereits eine Einwilligung vorliegt? Oder muss der neue Besitzer aktiv die Einwilligung des Vorbesitzers revidieren? |
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| AW: Zustimmung durch Vorbesitzer Wenn jemand den nachbarschützenden Abstand für Hauptgebäude von mind. 3 m nach der jeweiligen Landesbauordnung unterschreitet, reicht eine einfache Zustimmung des Nachbarn nicht aus. Da muß schon eine Baulast her. Die wird wie eine Grunddienstbarkeit behandelt, jedoch im Baulastenregister bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingetragen. Solange diese Baulast nicht bestellt und registriert ist, darf ein Gebäude nicht aufgestockt werden, wenn dadurch der Mindestgrenzabstand berührt wird. Das erfährt man am besten - wie schon früher von mir gesagt - bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Alles andere ist Kaffeesatzleserei! Und was junggeselle hier zum besten gibt, zeugt von keinerlei Ahnung von der Materie. Es geht hier um öffentliches Baurecht!
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| AW: Zustimmung durch Vorbesitzer Hallo Pythagoras, die Abstände werden eingehalten, es geht rein um eine Zustimmung des Nachbarn. Hier nochmal die - anders formulierte - Frage: Person B kauft ein Grundstück von Person A. Der Nachbar C will sein Haus umbauen und hat dafür die Zustimmung von Person A schon erhalten. Da Person B jetzt aber der neue Besitzer des Grundstücks ist und nicht möchte, das Person C das Haus umbaut, möchte er gerne die Zustimmung von Person A revidieren. Geht das? |
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| AW: Zustimmung durch Vorbesitzer Ich meine, die alte Zusage hat Bestand. Aber genaues sagt das zuständige Bauamt. Stellt sich die Frage ob eine solche überhaupt erforderlich ist, wenn im Rahmen des B-Planes umgebaut wird. |
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| AW: Zustimmung durch Vorbesitzer Zitat:
Wenn aber die Abstände und die sonstigen Festsetzungen des BPlanes eingehalten werden, weiß ich nicht, warum der Nachbar überhaupt zustimmen muß. Hilft alles nichts, frag beim zuständigen Bauamt nach.
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| AW: Zustimmung durch Vorbesitzer Zitat:
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