Dies ist eine Diskussion zu Zeitzeugnis im Weg innerhalb des Forums Baurecht
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| Zeitzeugnis im Weg nehmen wir mal an, ein Investor oder eine Baufirma hätte ein schickes, großes Grundstück gefunden und würde nun gerne darauf verschiedene Bauwerke errichten. Nun würde sich herausstellen, dass sich mitten in dem Grundstück ein alter Keller, Lagerraum, Bunker o. ä. im Boden befinden würde (unter der Oberfläche). Ein findiger städtischer Denkmalspfleger würde diese alte Baulichkeit als Zeitzeugnis und damit erhaltenswert ansehen. Natürlich könnten dann keine Kellerräume, Tiefgaragen usw. gebaut werden. Könnte so etwas vom Amt einfach beschlossen werden, und das mit Wirkung in ein private Grundstück? Und könnte der Grundstückseigentümer etwas dagegen tun? Kann ein Stück Beton im Boden, das niemand sieht, und das niemand betreten kann, weil es in einem privaten Grundstück liegt überhaupt als Zeitzeugnis deklariert werden? Wäre schön, wenn jemand eine Meinung dazu hätte. |
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| AW: Zeitzeugnis im Weg Ja, das kann es. Die Behörde kann!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Zeitzeugnis im Weg Die für Denkmalschutz zuständige Behörde (nicht die Stadt) kann jederzeit bauliche Anlagen oder Teile davon unter Denkmalschutz (Einzeldenkmal oder Denkmalensemble) stellen, wenn es fachlich begründet werden kann. Der Eintrag in die Denkmalliste ist aber nicht die Voraussetzung, sondern es genügt, wenn ein Bauwerk/Kulturgut die rechtlichen Voraussetzungen der Unterschutzstellung erfüllt. Es gelten die Denkmalschutzgesetze der Länder. Der "findige städtische Denkmalpfleger" oder SONSTWER kann die Denkmalfachbehörde auf solche Objekte hinweisen. Der Eigentümer wird aber im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens beteiligt und kann zumindest Bedenken anmelden oder eigene Gutachten beibringen, die die Denkmaleigenschaft verneinen. Im Zweifelfall kann man einen Fachanwalt einschalten und einen versierten Gutachter beauftragen ... |
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| AW: Zeitzeugnis im Weg Danke für die Antworten. Aber mal ernsthaft. 70 Jahre liegt ein Luftschutzbunker im Boden und es wächst im wahrsten Sinne des Wortes Gras darüber. Und ein Grundstück liegt brach. Jetzt soll was sinnvolles damit gemacht werden und plötzlich soll der Bunker als Zeitzeugnis erhaltenswert sein. Aber gut, wird dann wohl so sein. |
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| AW: Zeitzeugnis im Weg Gute Architekten könnten sowas vielleicht in ein neues Bauvorhaben integrieren...?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Zeitzeugnis im Weg Schön wär's. Aber ein Bunker in einer Tiefgarage würde dafür sorgen, dass die geforderte Mindestanzahl an Parkplätzen nicht erreicht werden kann. Und keine Wohn- bzw. Investorengemeinschaft würde sich die Unterhaltskosten für ein Denkmal ans Bein binden, denn das senkt die Rendite des Objekts. |
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| AW: Zeitzeugnis im Weg Zitat:
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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