Dies ist eine Diskussion zu Zeitmietvertrag häufiger Mieterwechsel als Störung des Umfeldes? innerhalb des Forums Baurecht
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| Zeitmietvertrag häufiger Mieterwechsel als Störung des Umfeldes? Ich würde gern an dieser Stelle den Sachverhalt beleuchten, wenn eine Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus in Mischlage (es überwiegt die Wohnnutzung) an Monteure oder Zeitarbeiter vermietet wird, die nur eine kurze Verweildauer 1 bis 6 Monate, in der Wohnung anstreben. Könnte dies mit dem Bauamt zu Ärger führen, wenn nicht umgewandelt wird in die sogenannte "gewerbliche Zimmervermietung"? Könnte mit der Begründung eine Nutzungsänderung abgelehnt werden, das die Zurverfügungstellung von Wohnraum einer dauernd wechselnden Klientel nicht die dem Wohnen typischen Charakter aufweist? Ein solches Urteil hat es bereits gegeben, weil es durch häufig wechselde Mieter in möblierten Aptm angeblich zu Unruhe in der Umgebung geführt hat. Laut Auskunft bei einem Bauamt ist es wohl möglich, in Mischlage Gewerbestätten zu genehmigen wie Restaurants oder Kneipen sowie Bistros. Und Wohnraum für Zeitmieter nicht? Wie ist dies zu sehen? Kann eine einmal genehmigte Nutzungsänderung wieder vom Bauamt zurückgezogen werden? Da Firmen in der Regel für die Unterbringung eine pro Kopf und pro Tag Abrechnung mit ausgewiesener Mwst haben wollen, ist das Bauamt der Meinung, das es sich um eine Beherbergungsform handelt und dementsprechend auch die Nutzungsänderung beantragt werden muß inklusive der dann erforderlichen Brandschutzmaßnahmen etc. Da Klaus das Thema Prostitution mit eingebracht hat, stellt sich bei mir auch die Frage, ob es nicht diskriminierend ist, wenn z.Bsp. ein Handelsvertreter von Vorwerk 3 bis 10 Kundenbesuche in seiner Wohnung empfängt oder ein kleiner Versicherungsvertreter mit Home-Office in seiner Privatwohnung den einen oder anderen Kunden einläßt und die einzelne Prostituierte weichen muß unter Vorschiebung von angeblichen Störungen. Ich glaube nicht, das irgendwer sich an einem Vertreter mit Kundenempfang gestört hätte. Danke für Gedankenaustausch Charly |
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| AW: Zeitmietvertrag häufiger Mieterwechsel als Störung des Umfeldes? mal 'ne bescheidene Frage, ohne mir den Vorwurf eitlen Verhaltens einhandeln zu wollen: Warum löschen Sie den Thread in einem anderen Forum (wenn ich mich recht entsinne, war er zunächst im Forum Immobilienrecht), eröffnen diesen hier neu, und bedanken sich bei einem User für eine Stellungnahme, die damit nicht mehr zu sehen ist? Erwarten Sie da ernsthaft noch eine engagierte Diskussion? Gruß Klaus |
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| AW: Zeitmietvertrag häufiger Mieterwechsel als Störung des Umfeldes? Dazu muß ich sagen, das nicht ich sondern der Forenbetreiber meinen Beitrag gelöscht hat. Tut mir leid, wenn es dadurch zu Verwirrung gekommen sein sollte. |
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| AW: Zeitmietvertrag häufiger Mieterwechsel als Störung des Umfeldes? Zitat:
Wenn das so ist: sorry! Gruß Klaus |
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| baurecht, erweiterte nutzung wohnraum, nutzungsänderung, prostitution |
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